DRV erzielt Erfolg für Reiseleiter / Italien lockert Nachweispflicht für Berufsqualifikation
(Berlin) - Italien verzichtet künftig auf den zweijährigen Tätigkeitsnachweis von Reiseleitern und kommt damit einer langjährigen Forderung der deutschen Reisebranche nach. Ein Erfolg, an dem der Deutsche ReiseVerband (DRV) maßgeblich beteiligt war. Gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat der DRV vielfältige Gespräche mit der EU-Kommission geführt und somit zur Lösung der Problematik in Italien beigetragen. "Nun hoffen wir, dass diesem positiven Bescheid ebensolche Taten folgen", betont DRV-Hauptgeschäftsführer Hans-Gustav Koch. "Denn ganz entscheidend ist, dass die Ankündigung kein Lippenbekenntnis bleibt, sondern vor Ort entsprechend umgesetzt wird."
Zum Hintergrund: In Deutschland ist die Tätigkeit der Reiseleiter nicht reglementiert, das heißt es gibt kein anerkanntes Berufsbild. Reiseleiter sind in der Regel freiberuflich oder für den entsprechenden Reisezeitraum bei einem Veranstalter angestellt. Dies führt bislang immer wieder zu erheblichen Problemen bei der Anerkennung der Qualifikation, da die EU-Richtlinie 2005/36/EG zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen in den EU-Mitgliedstaaten einen Nachweis von mindestens zwei Jahren Berufstätigkeit innerhalb von zehn Jahren vorsieht.
Nach intensiven Gesprächen mit der Europäischen Kommission wurde der DRV jetzt darüber informiert, dass Italien künftig auf den zweijährigen Tätigkeitsnachweis verzichten wird, da dieser in den meisten Fällen nicht geleistet werden kann. Künftig muss nachgewiesen werden, dass der Reiseleiter zwischen 70 und 100 Tagen pro Kalenderjahr tätig war. Die Nachweise sollten durch die "Meldebescheinigung für den Arbeitnehmer nach § 25 DÜV" erfolgen.
"Der bürokratische Aufwand für Reiseleiter und Studienreiseveranstalter ist aktuell sehr hoch", konstatiert Koch. "Mit der Überarbeitung der EU-Richtlinie, an der auch der DRV intensiv mitarbeitet, erhoffen wir uns jedoch weitere Verbesserungen und eine Entbürokratisierung für den Nachweis der Berufsqualifikation."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV)
Sibylle Zeuch, Pressesprecherin
Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin
Telefon: (030) 28406-0, Telefax: (030) 28406-30
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