Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)
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DRV-Präsident Albin Loidl bei der Anhörung vor dem Finanzausschuss: "Die Senkung der Luftverkehrsteuer kann nur ein erster Schritt sein“

(Berlin) - DRV-Präsident Albin Loidl hat vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages bekräftigt, dass die geplante Absenkung der Luftverkehrsteuer ein erster wichtiger Schritt zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie zur Stabilisierung der Reisekosten ist:

„Die Luftverkehrsteuer muss aber vollständig abgeschafft und die staatlichen Gebühren an Flughäfen reduziert werden. Dies würde nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten, sondern auch den Luftverkehrsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb stärken", so Loidl gestern (Montag, 18. Mai) in der öffentlichen Anhörung zum 2. Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes. Loidl war als Sachverständiger für die Seite der Touristik geladen.

Der DRV-Präsident betonte dabei, dass sich steigende Kosten im Luftverkehr unmittelbar auf die Preise von Pauschalreisen auswirken: „Niedrigere Flugkosten können dazu beitragen, Reisen bezahlbar zu halten – insbesondere für Familien mit geringerem Einkommen. Die Senkung der Luftverkehrsteuer ist ein notwendiges Signal für einen Mobilitätsstandort, der in den vergangenen Jahren unter immer neuen Belastungen gelitten hat.“ Das ist längst nicht nur eine wirtschaftliche Frage, sondern eine soziale: „Urlaub muss bezahlbar bleiben, gerade für Familien."

In der schriftlich eingereichten Stellungnahme hatte der DRV bereits betont, dass Flugreisen für viele Menschen in Deutschland eine zentrale Rolle bei der Urlaubsplanung spielen – insbesondere bei Auslandsreisen, die von mehr als drei Vierteln der Bevölkerung unternommen werden. Zudem: Urlaub und Reisen leisten einen wichtigen Beitrag zur Erholung, zur psychischen Gesundheit sowie zum gesellschaftlichen und interkulturellen Austausch.

Aus Sicht des DRV sollte die Senkung der Luftverkehrsteuer daher nur ein erster Schritt sein. Um Verbraucher nachhaltig zu entlasten und den Luftverkehrsstandort Deutschland international wettbewerbsfähig zu halten, spricht sich der Verband zusätzlich für die vollständige Abschaffung der Luftverkehrsteuer sowie für eine deutliche Senkung von Flughafenentgelten und Gebühren aus.

Der Luftverkehr ist das Rückgrat der Reisewirtschaft und damit ein zentraler Pfeiler der deutschen Wirtschaft. Er verbindet Menschen, Märkte und Ideen. Geschäftsreisen sind für international agierende Unternehmen essenziell, ebenso wie gut erreichbare Destinationen für die Attraktivität Deutschlands. Ohne wettbewerbsfähige Flugverbindungen verliert der Standort im globalen Vergleich schnell Anschluss – technologisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich. Als Alarmsignal sollte dabei der Rückzug bzw. die Reduzierung von Strecken von einigen Fluggesllschaften gesehen werden.

Gleichzeitig wirkt jeder Euro, der in den Tourismus fließt, entlang einer internationalen Wertschöpfungskette. Hunderttausende Arbeitsplätze hängen in Deutschland am Luftverkehr; weltweit sind es Millionen. In vielen Entwicklungs- und Schwellenländern ist der Tourismus der wichtigste Jobmotor überhaupt. Er schafft Einkommen, Perspektiven und Stabilität – und leistet damit oft mehr für nachhaltige Entwicklung als klassische staatliche Hilfsprogramme.

Der DRV appelliert an die politischen Entscheidungsträger, diese Aspekte in den weiteren Beratungen zum 2. Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes zu berücksichtigen. Der Bundestag wird am kommenden Donnerstag das Gesetz beschließen. Danach befasst sich der Bundesrat damit, so dass das Gesetz dann zum 1. Juli in Kraft treten kann.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Reiseverband e.V. (DRV), Lietzenburger Str. 99, 10707 Berlin, Telefon: 030 28406-0

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