DRV schaltet Kartellamt ein: LH-Ticket im Internet faktisch ohne Vermittlungs-Entgelt
(Berlin) Der Deutsche Reisebüro und Reiseveranstalter Verband (DRV) hat die abrupte Absenkung der Vermittlungs-Entgelte im Lufthansa-Online-Direktvertrieb um 66 Prozent scharf verurteilt. Die Deutsche Lufthansa verlangt für die Vertriebsleistung bei einer Flugbuchung über das eigene Internetportal seit 3. Januar 2005 nur noch zehn (zuvor 30) Euro je Europa-Ticket und 15 (zuvor 45) Euro je Interkontinentalticket.
Dieses Vorgehen der Lufthansa war schon früh absehbar. Das Motiv liegt auf der Hand, sagte DRV-Präsident Klaus Laepple. Auf diesem Weg versuche Lufthansa die Kunden der stationären Reisebüros durch einen Preisvorteil abzuwerben und durch Direktvertrieb an die Airline zu binden. Das Ziel sei, die Passagiere einer neutralen Beratung mit Airline übergreifendem Preis-Leistungs-Vergleich zu entziehen, sagte der DRV-Präsident.
Spätestens jetzt hat sich Lufthansa mit dem Kartellrecht in Konflikt gebracht, ist Laepple überzeugt. Denn Lufthansa gewähre bei Internetbuchungen bereits zehn Euro Preisnachlass auf den eigentlichen Ticketpreis und berechne für die Vertriebsleistung nun zusätzlich nur noch zehn Euro Vermittlungs-Entgelt. Das bedeute nichts anderes, als dass Lufthansa ihre Tickets im Internet zu Nettopreisen verkaufe, also ohne Aufschlag eines Vermittlungs-Entgelts. Demgegenüber sei der stationäre Vertrieb gezwungen, auf diesen Nettopreis seine Vermittlungs-Kosten aufzuschlagen.
Damit entziehe Lufthansa dem stationären Vertrieb die Möglichkeit, gegenüber dem Internet-Eigenvertrieb wettbewerbsfähig bleiben zu können. Das ist eine inakzeptable Wettbewerbsverzerrung, stellte Laepple fest. Und das ist exakt nicht, was das Bundeskartellamt bei der Prüfung des LH-Vertriebsmodells von der Airline gefordert hatte. Der DRV hat das Kartellamt eingeschaltet."
Der DRV erwartet aus rechtlichen Gründen nicht, dass die anderen
IATA-Carrier ihre Vermittlungs-Entgelte im Online-Vertrieb jetzt in gleicher Form absenken. Andernfalls läge der Verdacht nahe, dass die Airlines ihre Konditionen absprechen, sagte der DRV-Präsident. Ich gehe nicht davon aus, dass die Linienfluggesellschaften bei der Festlegung ihrer Vermittlungs-Entgelte ein Kartell gebildet haben, betonte Laepple und kündigte an, diesen Punkt genau beobachten zu lassen.
Das Bundeskartellamt hatte mit Mitteilung vom 28. Juli 2004 festgestellt, dass die Umstellung des Lufthansa-Vertriebssystems auf ein Nettopreismodell und damit die Streichung der Reisebüro-Provision nicht gegen das kartellrechtliche Verbot des Machtmissbrauchs verstoße. Darin hieß es wörtlich: Mit der Erhebung eines Zuschlags von 30 beziehungsweise 45 Euro für ihren Eigenvertrieb, eröffnet Lufthansa den Reisebüro-Partnern auch wirtschaftlich eine Preisspanne für ein eigenes Service-Entgelt, um sich die eigene Vermittlungsleistung für den Kunden vergüten zu lassen. DRV-Präsident Laepple betont: Genau gegen diesen Punkt hat Lufthansa mit der Absenkung verstoßen. Diesen Missbrauch der Marktmacht können die Branche und das Bundeskartellamt nicht durchgehen lassen.
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