Pressemitteilung | Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV)

DSGV begrüßt Grundsätze der EU-Kommission zur künftigen Finanzdienstleistungspolitik

(Berlin) - Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) begrüßt den neuen Ansatz der EU-Kommission in ihrem Grünbuch zur Finanzdienstleistungspolitik (2005-2010), künftig nur noch begrenzte und zielgenaue Maßnahmen nach vorheriger sorgfältiger Folgenabschätzung unter Einbeziehung der beteiligten Kreise vorzuschlagen (“better regulation“). „Nicht neue Regulierungen und Harmonisierungen, sondern die Umsetzung, Beurteilung und auch Vereinfachung der bereits bestehenden europäischen Regelungen müssen im Vordergrund der Finanzdienstleistungspolitik der kommenden Jahre stehen.“ Dies erklärte Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, anlässlich der Veröffentlichung der Stellungnahme des Verbandes zum Grünbuch der Kommission.

Dies gelte gerade für den Bereich des mittelständischen und Privatkundengeschäfts. Die heute existierende Produktvielfalt sei eine Stärke des europäischen Marktes, die nicht durch fortlaufende Harmonisierung und Produktvereinheitlichung zu Lasten der Kunden aufgegeben werden dürfe. Der DSGV bezweifelt, dass weitere Harmonisierungsschritte tatsächlich eine nennenswerte Zunahme grenzüberschreitender Geschäfte mit realen Vorteilen für die Kunden zur Folge hätte. Die lokale und regionale Prägung der Retail-Märkte ist in erster Linie Ausdruck des Wunsches vieler Verbraucher, sich in finanziellen Angelegenheiten an einen Anbieter „vor Ort“ zu wenden.

“Anzahl und Umfang grenzüberschreitender Geschäfte sind nicht der richtige Maßstab für die Effizienz des Finanzbinnenmarktes, entscheidend ist die Intensität des Wettbewerbs überall vor Ort“, so Schackmann-Fallis weiter. „Nicht eine einseitige Harmonisierungs- und Konsolidierungsstrategie, sondern Wettbewerb und Vielfalt von Produkten und Anbietern müssen Leitbild des Finanzmarktkonzeptes für Europa sein.“

Sofern im Einzelfall ausnahmsweise neue regulatorische Maßnahmen erwogen werden, sollten nach Ansicht von Schackmann-Fallis die im Grünbuch erläuterten Grundsätze der „besseren Regulierung“ konsequent umgesetzt werden. Dies umfasse neben ergebnisoffenen Konsultationen der Marktteilnehmer die frühzeitige Erstellung wirtschaftlicher Folgenabschätzungen. „Nur so können unerwünschte Effekte von Regelungsvorhaben vermieden und ein wirklicher Mehrwert für den Markt und die Verbraucher geschaffen werden.“ Die Durchführung von Folgenabschätzungen solle dabei auch auf laufende Vorhaben erstreckt werden. Als Beispiel nennt Schackmann-Fallis die Überarbeitung der Verbraucherkreditrichtlinie: „Hier dürfen überzogene Anforderungen nicht dazu führen, dass Verbrauchern und mittelständischen Unternehmen der Zugang zu Krediten erschwert wird.“

Der DSGV begrüßt auch die kritische Haltung der Kommission gegenüber Vorschlägen zur Schaffung einer europäischen Finanzaufsichtsbehörde, weil diese nicht nur die Gefahr einer praxisfernen Aufsicht, sondern auch ungelöste Probleme der Wettbewerbsneutralität mit sich bringen würde. Deshalb solle weiterhin an der institutionalisierten Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden nach dem sog. Lamfalussy-Verfahren festgehalten werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. , Berlin (DSGV) Charlottenstr. 47, 10117 Berlin Telefon: 030/20225-0, Telefax: 030/20225-250

NEWS TEILEN: