Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

DStV für schnelle Umsetzung von Erleichterungen für Kleinstbetriebe

(Berlin) - Am 21.3.2012 hat die EU die Richtlinie 2012/6/EU veröffentlicht, welche den Mitgliedstaaten neue Möglichkeiten gibt, im nationalen Recht Vereinfachungen für den Jahresabschluss von Kleinstbetrieben zu regeln. Bedeutendste Neuregelung der Richtlinie ist die Möglichkeit, Kleinstbetriebe von der Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse zu befreien, sofern eine Hinterlegung in einem staatlichen Register erfolgt. Der DStV hatte sich auf europäischer Ebene intensiv für eine solche Erleichterung eingesetzt, um den deutschen Mittelstand zu stärken.

Der DStV hat das BMJ aufgefordert, für eine schnelle Umsetzung der nunmehr möglichen Erleichterungen zu sorgen.

Den Richtlinientext können Sie hier einsehen:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:081:0003:0006:DE:PDF

Die DStV-Eingabe an das BMJ können Sie hier einsehen:
http://www.dstv.de/interessenvertretung/europa/stellungnahmen-europa/26-09-2-umsetzung-richtlinie-2012-6-eu

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Pressestelle Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 27876-2, Telefax: (030) 278767-99

(tr)

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