DStV gegen Selbstentmachtung des Europäischen Parlaments im Bilanzrecht
(Berlin) - "Mit Sorge begleiten wir die derzeitigen Überlegungen in Brüssel, die internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS for SMEs zu übernehmen, anstatt die europäischen Richtlinien weiterzuentwickeln", erklärt StB/WP Hans-Christoph Seewald, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV). "Das europäische Parlament muss auf die Rechtsentwicklung der Rechnungslegung in Europa Einfluss nehmen können und darf dies nicht einem privaten Gremium überlassen."
Zum Hintergrund:
Die Europäische Kommission plant, das europäische Bilanzrecht, das bisher in der vierten EG-Richtlinie geregelt ist, zu überarbeiten. Die gemeinschaftsrechtlichen Regeln geben auch für Deutschland den Gestaltungsrahmen für die nationalen Bilanzierungsvorschriften vor. Mehrere europäische Länder drängen zu einer Einführung der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS for SMEs (International Financial Reporting Standards for Small and Medium-Sized Entities) für kleine und mittelständische Unternehmen.
Grund für die neue Initiative ist die bislang in Europa sehr uneinheitliche Bilanzierung, welche eine Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse von Gesellschaften verschiedener Länder erschwert. Zwar hat die Europäische Kommission bereits in der Vergangenheit den Versuch einer Annäherung unternommen; Widerstände in verschiedenen Mitgliedstaaten haben jedoch zu zahlreichen Wahlrechten in der europäischen Richtlinie geführt, so dass eine Angleichung weitgehend ausblieb.
Der DStV begrüßt grundsätzlich die Absicht, das europäische Regelwerk zu überarbeiten, um für grenzüberschreitend tätige Unternehmen den Verwaltungsaufwand zu verringern. Dies darf jedoch nach Auffassung des DStV keinesfalls durch eine direkte Übernahme der von dem privaten International Accounting Standards Board (IASB) in England erarbeiteten Standards erfolgen.
Auch inhaltlich können die IFRS for SMEs nicht überzeugen. Sie betonen zu stark den Informationszweck der Rechnungslegung für Investoren. Dieser darf aber gerade bei mittelständischen Unternehmen nicht überbewertet werden. Neben dem Informationszweck bildet die Bilanz die Grundlage der Ausschüttungsbemessung und ist so unmittelbar mit der Kapitalerhaltung bei haftungsbeschränkten Gesellschaftsformen verbunden. Ferner wird sie als Grundlage für die Besteuerung herangezogen. Diese Zwecke müssen durch ein einziges Rechenwerk erfüllt werden, da sonst gerade der mittelständischen Wirtschaft enorme Zusatzkosten aufgebürdet werden. Diese Anforderungen erfüllt eine IFRS-Bilanz jedoch nicht.
Ein wesentlicher Kritikpunkt ist, dass die IFRS for SMEs für viele Fälle eine Bilanzierung zu Zeitwerten vorsehen. Dieses sog. Fair Value-Konzept hat sich in den Ländern, welche es bereits anwenden, in der Finanzmarktkrise als "Brandbeschleuniger" erwiesen, da noch nicht am Markt realisierte Wertsteigerungen von Beteiligungen und Finanzanlagen bereits gewinnerhöhend bilanziert wurden. Außerdem bieten die IFRS for SMEs keine abschließende Lösung für den Ausweis des Eigenkapitals der in Deutschland weit verbreiteten Rechtsform der Personengesellschaft.
Nach langjährigen Beratungen, in die der DStV eng eingebunden war, ist im Jahre 2009 mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Deutschland eine grundlegende Überarbeitung der handelsrechtlichen Bilanzregeln erfolgt. Durch eine wohlüberlegte Annäherung an internationale Rechnungslegungsstandards ist die Aussagekraft der Jahresabschlüsse auch für Informationszwecke deutlich gesteigert worden, ohne grundlegende Prinzipien wie das Verbot des Ausweises nicht realisierter Gewinne aufzugeben. Einer Einführung der Fair Value-Bewertung in der von den IFRS vorgesehenen Breite wurde nach gründlicher Diskussion in Deutschland eine Absage erteilt. Ein wichtiges Argument gegen eine weitreichende Fair Value-Bewertung war die dafür notwendige kostspielige und aufwendige Bestimmung des Verkehrswertes, die häufig nur schätzweise möglich ist.
Der DStV und seine Landesverbände haben im Rahmen der Konsultation der Europäischen Kommission zur möglichen Einführung von IFRS for SMEs ihre Haltung klar dargelegt und eigene Vorschläge für eine sinnvolle europaweite Harmonisierung der Rechnungslegung erläutert. Sie treten für eine Weiterentwicklung der bestehenden europäischen Richtlinie zu einem eigenen Rechnungslegungssystem ein, das durch die Streichung einer Vielzahl von Wahlrechten zu einer einheitlichen Bilanzierung in Europa führt. Dieses Vorgehen würde das Europäische Parlament auch in die Lage versetzen, die Normen dieses wichtigen Rechtsgebiets in Zukunft selbst zu setzen.
Der DStV würde es begrüßen, wenn sich die Bundesregierung auch auf europäischer Ebene dafür einsetzt, dass Vorschriften zur Rechnungslegung in Europa weiterhin von demokratisch legitimierten Gremien verabschiedet werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Pressestelle
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 27876-2, Telefax: (030) 278767-99
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