Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

DStV hat einen Mustereinspruch zum Haushaltsbegleitgesetz erarbeitet

(Berlin) - Der Deutsche Steuerberaterverband hat einen Musterrechtsbehelf gegen die Änderungen des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 herausgegeben. Der Einspruch ist im Internetservice der DStV-Mitgliedsverbände (www.stbdirekt.de) erhältlich.

Der Mustereinspruch richtet sich gegen Erbschaft- oder Schenkungsteuerbescheide des Jahres 2004, die von der Reduzierung des Freibetrages und des Bewertungsabschlags für Betriebsvermögen in § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG sowie der Kappung des Entlastungsbetrags bei der Übertragung des Betriebsvermögens an Erwerber der Steuerklasse II und III gemäß § 19a ErbStG betroffen sind. Nach Ansicht des DStV sind die aufgeführten Vorschriften formell nicht ordnungsgemäß zu Stande gekommen und daher verfassungswidrig (vgl. zuletzt auch das Editorial in „Der Betrieb“ Heft 13/2004).

Die Änderungen des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts, die auf die so genannte Koch/Steinbrück-Liste zurückgehen, haben erst im Vermittlungsverfahren Eingang in den Gesetzgebungsprozess gefunden und sind vom Bundestag daher nicht in ausreichender Weise beraten worden. Der Vermittlungsausschuss ist lediglich befugt, über bereits im bisherigen Gesetzgebungsverfahren aufgeworfene Regelungsalternativen zu entscheiden. Von einem transparenten Gesetzgebungsverfahren oder gar parlamentarischer Öffentlichkeit beim Erlass des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 konnte daher keine Rede sein.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Cornelia Herzog, Presseabteilung Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: 030/278762, Telefax: 030/27876799

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