Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

DVPMG: BVMed fordert Einbindung von enteraler Ernährung, Verbandmitteln und Blutzuckerteststreifen in das eRezept

(Berlin) - Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, unterstützt das Vorhaben des Gesetzgebers, mit dem "Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungsgesetzes" (DVPMG) die elektronische Verordnung von Hilfsmitteln einzuführen. Der BVMed fordert aber, dass zeitgleich auch, bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung (Trink- und Sondennahrung), Verbandmittel und Blutzuckerteststreifen in die digitalen Anwendungen der Telematikinfrastruktur eingebunden werden müssen. "Wir müssen aufgrund der engen Verknüpfungen in den Versorgungsprozessen diese weiteren Produktbereiche zeitgleich mit der digitalen Hilfsmittelverordnung einführen, um Medienbrüche und Doppelstrukturen zu vermeiden", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

So setzt beispielsweise die Versorgung mit Sondennahrung die entsprechenden Hilfsmittel wie Ernährungspumpen, Überleitgeräte und Ernährungssonden voraus, ohne die die Nahrung nicht verabreicht werden kann. Sollte die digitale Verordnung für diese weiteren Medizinprodukte nicht zeitgleich eingeführt werden, so sind aufgrund der enormen Überschneidungen in den Versorgungsprozessen Medienbrüche und parallele Verordnungs- und Verwaltungsprozesse zu erwarten, was die administrativen Aufwände für alle Beteiligten erhöhen würde und für Verordner, Patienten und Versorger nur schwer nachvollziehbar wäre, erläutert Juliane Pohl, Referatsleiterin ambulante Versorgung beim BVMed. Der deutsche MedTech-Verband hält daher die zeitgleiche Einführung der digitalen Verordnung für die Produkte nach § 31 SGB V (enterale Ernährung, Blutzuckerteststreifen, Produkte zur Wundversorgung) für erforderlich.

Grundsätzlich sieht der BVMed im DVPMG viele gute Ansätze für eine aktive Integration von digitalen Lösungen in weitere Versorgungsbereiche, "damit die Daten im Behandlungsprozess zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort dem behandelnden Leistungserbringer sowie dem Patienten nutzergerecht zur Verfügung stehen". Der BVMed unterstützt auch die Anbindung von Heilmittelebringern und Hebammen in die Behandlung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) sowie den Anschluss von Hilfsmittel-Leistungserbringern an die elektronische Verordnung. Die Einbindung der Informationen der Hilfsmittelversorgung in die elektronische Patientenakte sollte aber im Gesetz ausdrücklich geregelt werden, fordert die BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl.

Der BVMed unterstützt auch die Einführung von digitalen Pflegeanwendungen (DiPA), um das Pflegepersonal zu unterstützen und zu entlasten. Der deutsche MedTech-Verband plädiert aber dafür, den Anwendungsbereich weiter zu fassen. Den Leistungsanspruchs nur auf zugelassene ambulante Pflegeeinrichtungen einzuschränken, sei nicht nachvollziehbar. Die Potentiale digitaler Anwendungen sollten auch in der stationären Pflege genutzt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Manfred Beeres, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin Telefon: (030) 246255-0, Fax: (030) 246255-99

(ds)

NEWS TEILEN: