Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Köln

"Eckpunkte des Bundes zügig, aber sorgfältig diskutieren" / Deutscher Städtetag: Reform der Jobcenter muss Städten Mitsprache und selbständiges Handeln ermöglichen

(Köln) - Der Deutsche Städtetag plädiert für eine "zügige, aber sorgfältige Diskussion" der Eckpunkte zur Neuorganisation der Hilfen für Langzeitarbeitslose, die die Bundesregierung Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zugesandt hat. Mit den Eckpunkten liege ein Lösungsvorschlag auf dem Tisch, der jetzt zwischen Bund und Kommunen als Trägern des Sozialgesetzbuches II sowie mit den Ländern erörtert werden müsse, erklärte heute (7. Dezember 2009) der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages,

Dr. Stephan Articus.

"Trotz der knappen Zeit für die Verhandlungen wird eine Lösung benötigt, mit der die betroffenen sieben Millionen Hilfeempfänger und die beteiligten Behörden zurecht kommen können. Dazu gehört auch, den Kommunen angemessene Mitspracherechte und bei ihren eigenen Aufgaben selbständiges Handeln zu ermöglichen", sagte Articus. Der Deutsche Städtetag werde sich in die Diskussion intensiv einbringen und die Eckpunkte in seinen Gremien innerhalb der nächsten zehn Tage beraten.

Die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende sollen nach den Eckpunkten des Bundes in Zukunft durch die Kommunen und die Bundesagentur für Arbeit getrennt wahrgenommen werden. Das bedeute, so Articus, getrennte Bescheide, getrennte Ansprechpartner für die Hilfeempfänger und einen Mehraufwand für die kommunalen Träger. Der Deutsche Städtetag halte daher an seiner Auffassung fest, dass eine verfassungsrechtliche Absicherung der heutigen Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Arbeitsagenturen besser geeignet wäre, um die Kontinuität der Arbeit in den Jobcentern zu gewährleisten und einheitliche Leistungen über Zuständigkeitsgrenzen hinweg zu erbringen.

Positiv zu bewerten sei dagegen, dass die Eckpunkte auch in Zukunft eine Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Arbeitsagenturen möglich machen sollen. Der Forderung des Städtetages, den jeweils anderen Träger mit Dienstleistungen beauftragen zu können, werde Rechnung getragen. Das sei wichtig, damit Städte weiterhin ihre Kompetenzen - auch bei der Arbeitsförderung - in die Hilfen für Langzeitarbeitslose einbringen können.

"Wenn die Eckpunkte realisiert werden sollen, müssen Verfahren vereinbart werden, die den Einfluss der Bundesagentur auf die Leistungen der Kommunen begrenzen. Bei der Feststellung der Bedürftigkeit zum Beispiel muss es möglich sein, dass die eigenen Prüfergebnisse der kreisfreien Städte und Kreise, etwa zur Höhe des anzurechnenden Einkommens und Vermögens, berücksichtigt werden", forderte Articus.

Richtig finde der Deutsche Städtetag, dass der Bund seine Finanzverantwortung für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit erhalten und die bestehenden Optionskommunen rechtlich absichern will.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Köln Pressestelle Lindenallee 13-17, 50968 Köln Telefon: (0221) 3771-0, Telefax: (0221) 3771-128

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