Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)
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Eckpunktepapier zur Gesundheitsreform / BVMed: „Positive Ansätze, aber noch ein weiter Weg zur dynamischen und innovativen Gesundheitswirtschaft“

(Berlin) - Positive Ansätze, aber auch Verbesserungsbedarf für das anstehende Gesetzgebungsverfahren sieht der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, beim Eckpunktepapier für die Gesundheitsreform. Positiv sei, dass sich die Erkenntnis durchgesetzt habe, dass mit den endlichen Mitteln eines solidarisch finanzierten Systems heutiger Art keine unendlichen Gesundheitsleistungen versprochen und geleistet werden können.

„Der Weg zu einer neuen Gesundheitswirtschaft mit mehr wettbewerblichen Elementen, mehr Wahlfreiheiten und mehr Eigenverantwortung der Versicherten ist aber noch weit“, so BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt in einer ersten Bewertung.

Aus Arbeitgebersicht ergäbe sich zunächst nicht die erhoffte Entlastung bei den Lohnzusatzkosten, da die Kassenbeträge steigen.

Bei den Initiativen zum Bürokratieabbau sieht der BVMed neben den in den Eckpunkten genannten Gebieten auch in den Bereichen der Hilfsmittelversorgung Optimierungspotential. Der BVMed schlägt hier eine Arbeitsgruppe aller Beteiligten vor, die sich mit der aktuellen Abwicklungspraxis zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen beschäftigt.

Konkretisierungs- und Verbesserungsbedarf sieht der BVMed u. a. bei folgenden Punkten:

- Die geplante Absenkung der Budgets der Kliniken in Höhe von einem Prozent bedeutet einen realen Budgetverlust von annähernd 500 Millionen Euro. Damit werden den Kliniken rund 40 Millionen Euro für den medizinischen Sachkostenbedarf entzogen. Erschwerend kommt die geplante Mehrwertsteuererhöhung ab 2007 für medizinische Verbrauchsgüter in Höhe von 240 Millionen Euro hinzu. Hier müsse nach Ausgleichsmechanismen gesucht werden, um die qualitativ hochwertige Versorgung der Menschen mit Medizintechnologien in den Kliniken zu gewährleisten.

- Bei den Regelungen zum Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird der Medizintechnologiebranche auch weiterhin keine echte Mitwirkungsmöglichkeit zugestanden. Der BVMed schlägt hier als ersten Schritt eine fallbezogene Nennung eines medizinischen Experten bei der Beratung von Themen mit medizintechnologischen Verfahren vor. Außerdem müssten die neuen Fristen bei der Bewertung von Verfahren präzisiert werden.

- Im Hilfsmittelbereich sieht der BVMed die im Eckpunktepapier vorgesehene Förderung des Preiswettbewerbes durch Ausschreibungen äußerst kritisch. Bereits heute existiert im Bereich der Hilfsmittelversorgung Vertragswettbewerb durch die Möglichkeit, direkte Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern zu schließen. Für diejenigen Leistungserbringer, die sich in einem vertragslosen Zustand befinden, findet der Durchschnittspreis Anwendung. Diese Systematik ermöglicht einen intensiven Preiswettbewerb auch ohne Ausschreibungen. Vielmehr habe die Praxis gezeigt, dass die Ausschreibungspraxis in der Vergangenheit zu Verwirrungen und mehr Verwaltungsaufwand geführt haben. „Wir schlagen daher vor, das bestehende flexible individuelle Vertragssystem zu stärken und die Ausschreibungen im § 127 SGB V zu streichen“, so der BVMed. Gleichzeitig sollte im Hilfsmittelbereich neben dem „Preiswettbewerb“ der „Qualitätswettbewerb“ nicht außer Acht gelassen werden, um eine hochwertige Versorgung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung gewährleisten zu können.

- Zukünftig soll die Verordnung von kostenintensiven bzw. speziellen Hilfsmitteln in Abstimmung mit fachlich besonders ausgewiesenen Ärzten erfolgen. Die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln erfolgt in der Regel durch Hausärzte. Sofern nunmehr für die Verordnung eines Hilfsmittels eine Zweitmeinung eines Spezialisten notwendig wird, führt dies zu Mehrkosten im System, da unter Umständen der stationäre Liegeprozess verlängert werden kann. Zum Beispiel im Bereich der Versorgung von Patienten mit Hilfsmitteln der Tracheostomie und Laryngektomie erfordert die Versorgung im Home-care-Bereich Flexibilität. Die pauschale Forderung nach einer Zweitmeinung bei Verordnung von besonderen Hilfsmitteln lehnt der BVMed daher ab.

„Eine tiefergehende Analyse und Bewertung der finanziellen Auswirkungen und strukturellen Verbesserungsmöglichkeiten durch die Gesundheitsreform ist erst dann möglich, wenn die Eckpunkte in einen konkreten Gesetzentwurf gegossen worden sind. Die Medizinprodukte-branche ist bereit, sich daran konstruktiv zu beteiligen“, so BVMed-Geschäftsführer Schmitt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Manfred Beeres, Referent, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin Telefon: (030) 246255-0, Telefax: (030) 246255-99

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