Einen anderen fahren lassen, kann teuer werden / Beim Autoverleihen hört der Spaß auf
(Henstedt-Ulzburg) - Sommer, Sonne, gute Laune, neues Cabrio das weckt Begehrlichkeiten. Rasch kann es vorkommen, dass der beste Freund das neue Gefährt auch mal steuern möchte. Doch da sollte der Spaß aufhören. Denn das Autoverleihen kann im Falle eines Schadens beide teuer zu stehen kommen. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): Da wird eine Freundschaft trotz Vollkaskoversicherung auf eine harte Probe gestellt.
Verursacht der Fahrer mit dem Fahrzeug des Freundes einen Unfall, kommt die Kfz-Versicherung auf. Für den Schaden am Auto tritt die Vollkasko ein. Für Ansprüche der Gegenseite ist die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig. Aber wer zahlt am Ende die daraus resultierenden höheren Prämien oder eine Selbstbeteiligung? Damit steht die freundschaftliche Verbindung ganz sicher vor einer hohen Hürde.
Und noch schlimmer wird es, wenn für das Cabrio keine Vollkaskoversicherung besteht. Dann nämlich muss der Freund dem Freund mächtig viel Geld bezahlen. Ob diese Verbindung zwischen den beiden dann noch lange hält, ist mindestens fraglich. Denn die Privathaftpflichtversicherung kommt dafür auch nicht auf.
Lilo Blunck: Aus einer kleinen Freude kann schnell großer Ärger werden. Deshalb ist es besser, auf das momentane Vergnügen zu verzichten und stattdessen die Freundschaft zu erhalten.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV)
Jennefer Fricke, Referentin, Presse- / Öffentlichkeitsarbeit
Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg
Telefon: (04193) 99040, Telefax: (04193) 94221
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