Eingriffe in Künstlersozialversicherung zurücknehmen
(Bonn) - Die Medienverbände begrüßen den Vorstoß der Bundesregierung, das Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten zu überprüfen. Dazu haben Vertreter des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sowie des Privaten Rundfunks (VPRT, APR und TPR) am 19. Januar 2000 in Bonn dem Bundesarbeitsminister Vorschläge zur Novellierung unterbreitet.
Die Medienverbände fordern nachdrücklich, die gerade durch das so genannte Haushaltssanierungsgesetz beschlossenen Eingriffe in die Künstlersozialversicherung zurückzunehmen. Seit Bestehen dieser Pflichtversicherung für selbstständige Künstler und Publizisten habe sich der Bund an den Kosten beteiligt. Die Verminderung dieses Anteils um 20 Prozent belaste alle Nutzer und Verwerter von publizistischen und künstlerischen Leistungen in hohem Maß. Es scheine, als wolle der Bund hier einen "Rückzug auf Raten" aus seiner Verantwortung antreten. Dies stehe, betonte ein Sprecher, jedoch im Widerspruch zu den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht seinerzeit bei der Einführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes aufgestellt habe.
Als "verfassungsrechtlich noch bedenklicher" werteten die Medienverbände die Abkehr von bereichsspezifischen Beitragssätzen: Künftig will die Bundesregierung jährlich pauschal die Höhe der Beiträge für die Verwerter festlegen, ohne nach den Bereichen Wort, Bildende Kunst, Musik und Darstellende Kunst zu differenzieren. Dieser Einheitssatz stehe im Widerspruch zu dem Verfassungsgerichtsurteil von 1987 und würde zu einer unzulässigen Quersubventionierung der Bereiche untereinander führen.
Ferner bekräftigten die Medienverbände ihre schon im Zusammenhang mit dem Gesetz gegen die sogenannte Scheinselbstständigkeit erhobene Forderung, dass der Versicherung über die Künstlersozialkasse der Vorrang zukomme. Die Einordnung eines Journalisten als Selbstständiger dürfe von anderen Sozialversicherungsträgern für einzelne journalistische Tätigkeiten nicht in Frage gestellt werden. Die Konkurrenz mehrerer Sozialversicherungsträger bei der Statusfeststellung sei ein unerträglicher Zustand sowohl für die Medienunternehmen wie auch für deren freie Mitarbeiter.
Quelle: BDZV
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