Einigung auf Erbschaftsteuerreform: entlastung für Mittelständische Betriebe
(Berlin) - Zur gestrigen Einigung (6. November 2008) der Großen Koalition auf die geplante Erbschaftsteuerreform erklärt Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
"Das Handwerk begrüßt die Einigung der Großen Koalition auf die geplante Reform des Erbschaftsteuerrechts. Sie schafft nach langen und intensiven Beratungen endlich Rechts- und Planungssicherheit für die Betriebsübergabe.
Dabei hat die Bundesregierung das politische Ziel der Reform, Betriebsübergaben mittelständischer Betriebe von Erbschaftsteuern zu verschonen, nicht aus dem Auge verloren. Sie trägt dem mit der Kombination aus 85 %-igem Bewertungsabschlag vom Betriebsvermögen, neuem betrieblichem Abzugsbetrag und deutlich erhöhten persönlichen Freibeträgen Rechnung. Auch unter Berücksichtigung des vom Handwerk vorgeschlagenen und jetzt anerkannten üblichen Bewertungsverfahrens können damit Betriebe weitgehend ohne Erbschaftsteuer übergeben werden an Ehegatten bis zu einem Betriebsvermögen von 3,7 Mio. Euro und an Kinder bis zu einem Betriebsvermögens 2,8 Mio. Euro.
Dank der nochmals verkürzten betrieblichen Haltefrist und der Begrenzung der Lohnsummenklausel auf 7 Jahre wird die Flexibilität der mittelständischen Betriebe weniger eingeschränkt als befürchtet. Zumal das Lohnsummenquorum ohnehin nur für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten gilt.
Der ZDH wird nun alles tun, um die Handwerksbetriebe zeitnah und umfassend über die geplanten Änderungen zu informieren. In wenigen Tagen werden wir einen Erbschaftsteuerrechner kostenlos online zur Verfügung stellen. Damit können sich die Betriebe einen Überblick über die Auswirkungen der neuen Regelungen verschaffen und vergleichen, ob altes oder neues Recht günstiger für sie ist."
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
Alexander Legowski, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20619-0, Telefax: (030) 20619-460
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