Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Elektroaltgeräte-Entsorgung holpert / Erfahrungen nach einem Monat: Erhebliche Schwierigkeiten bei der Containerlogistik machen Nachbesserung des Systems erforderlich.

(Berlin) - Seit einem Monat gilt in Deutschland die Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Bürger können alte Computer, Fernseher und Haushaltsgeräte in ihren Kommunen kostenfrei abgeben. Hersteller und Importeure müssen die Geräte nach dem Stand der Technik behandeln und verwerten. Die Erfahrungen der ersten vier Wochen haben die Befürchtungen des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) bestätigt, der bereits vor dem Systemstart vor erheblichen logistischen Schwierigkeiten und unverhältnismäßigen Systemkosten gewarnt hatte. Der BDE hält eine Nachbesserung des Systems für dringend erforderlich.

Die privaten Entsorgungsunternehmen, die im Auftrag der Elektrogeräteindustrie die Altgeräteentsorgung durchführen, stehen vor großen logistischen Schwierigkeiten, da keineswegs immer dieselbe Firma, die einen Container an einer der 1.500 Übergabestellen für die Altgeräte aufstellt, auch mit dessen Abholung beauftragt wird. Container fremder Firmen müssen in Eigeninitiative wieder zurückgeführt werden. Regelungen dafür fehlen im Gesetz allerdings ebenso wie die dringend erforderliche Transparenz für die Dienstleister. „Unsere Unternehmen wissen nicht, wem der Container gehört, den sie abholen sollen; jeder einzelnen Information müssen sie mühsam hinterher telefonieren“, sagte BDE-Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Harmening. Außerdem verursache das System fast fünfzig Prozent unnötige Leerfahrten. Die Praxis der Altgeräteentsorgung sieht so aus, dass der Entsorger, der einen Container abholt, innerhalb von 48 Stunden in Eigeninitiative das Unternehmen ausfindig machen muss, das den Container aufgestellt hat. Die beiden Entsorger müssen dann über den Preis für die Rückführung verhandeln und einen Vertrag schließen, der unverzüglich abzuwickeln ist. Nach Ansicht des BDE ist es völlig unverständlich, wieso die Stiftung Elektroaltgeräte-Register (EAR) nicht die dringend notwendige Transparenz darüber herstellt, welches Unternehmen wo welchen Container aufgestellt hat. Ungeklärt ist auch die Frage, was geschehen soll, wenn sich die beiden Entsorgungsunternehmen nicht einigen.

Der BDE hatte bereits wenige Tage nach Einführung des Systems auf den enormen Verwaltungs- und Transportaufwand des Systems hingewiesen. So liegen die Kosten für die Verwaltung durch das EAR sowie die Logistik im Schnitt fast so hoch wie die reinen Entsorgungskosten. „Das System, wie es sich jetzt darstellt, ist ineffizient, extrem umständlich und für die Entsorgungsunternehmen wie für die Hersteller teuer“, sagte Harmening. Er nannte als Beispiel die reinen Verwaltungsgebühren für die Anordnung der Bereitstellung und Abholung eines Containers durch das EAR von umgerechnet rund 30 € pro Tonne. Das entspricht etwa 20 bis 30 Prozent der Entsorgungskosten. Dazu komme der immense Transportaufwand. Noch nicht inbegriffen sei der interne Aufwand bei den Entsorgern, um die erforderlichen Informationen zu beschaffen. Wird dafür kurzfristig keine Lösung gefunden, sieht sich die Entsorgungswirtschaft gezwungen, die bisher nicht unerheblichen Mehrkosten der Elektroindustrie in Rechnung zu stellen.

Der BDE fordert vom EAR als Sofortmaßnahme die Einrichtung einer kostenfreien, kennwortgeschützten Datenbank, in der für die verschiedenen Systembetreiber die örtlichen Dienstleister auf einer neutralen Plattform aufgeführt sind. Um die Weiterverarbeitung der Abholaufträge möglichst automatisch vornehmen zu können und somit Zusatzkosten und Zeit einzusparen, gibt es bereits konkrete Vorschläge für eine Schnittstelle. Der Aufwand für die Programmierung einer solchen Schnittstelle wäre vergleichsweise gering, so dass von dieser Möglichkeit aufgrund der vielen noch ungelösten Probleme dringend Gebrauch gemacht werden sollte. Diese Maßnahme könne aber nach Auffassung des BDE nur eine Übergangslösung darstellen. „Die Hersteller müssen sich jetzt klar zum Flickenteppichmodell bekennen“, forderte Harmening.

Das „Flickenteppichmodell“ sieht eine klare Zuordnung der Verpflichtung vor, indem Hersteller nach einem mathematischen Verfahren entsprechend ihrem Marktanteil für bestimmte Zeitperioden konkrete Entsorgungsgebiete zugewiesen bekommen, in denen sie für die komplette Abholung und Entsorgung der Geräte zuständig sind. Das hätte den Vorteil, dass die Kommunen nur mit einem Verwertungs- bzw. Entsorgungsbetrieb zu tun hätten. Es müssten an den Sammelstellen keine eigenen Container für jeden Hersteller aufgestellt, bzw. Container zurückgeführt werden. Die Container könnten einfach gewechselt, Leerfahrten vermieden werden.

Sowohl die Umsetzung der Sofortmaßnahme als auch die Vorbereitung der „Flickenteppichlösung“ wird der BDE beim anberaumten Erfahrungsaustausch ansprechen, zu dem das Bundesumweltministerium alle Beteiligten am 18. Mai 2006 eingeladen hat.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Gerd Henghuber, Leiter, PR-Öffentlichkeitsarbeit Tempelhofer Ufer 37, 10963 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99

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