Pressemitteilung | Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V.

Elektronische Gesundheitskarte nicht verfassungskonform: FVDZ-Schreiben an Ulla Schmidt

(Bonn) - Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) hat an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages (Ausschuss für Gesundheit, Innenausschuss, Rechtsausschuss) sowie an alle gesundheitspolitischen Entscheidungsträger der Bundesregierung einen Brief geschrieben, mit dem er den Stopp der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) fordert.

Aus Sicht des FVDZ gibt es seit kurzem eine völlig neue rechtliche Konstellation, die einen sofortigen Stopp der Arbeiten an der Karte zufolge haben muss.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem „Urteil zur Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet“ (Urteil vom 27. Februar 2008 – 1 BvR 370/07; 1 BvR 595/07 –) nicht nur Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW für nichtig erklärt, sondern auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung um das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme erweitert.

Nach Überzeugung des FVDZ kann aufgrund der neu geschaffenen Rechtslage die Weiterentwicklung, Testung und vor allem der Einsatz der eGK nicht mehr als verfassungskonform angesehen werden, da seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 27. Februar 2008 die Gesetze, Verordnungen und politischen Begründungen, die der Einführung und der Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte und der mit ihr verknüpften weiteren Nutzungen bislang zugrunde gelegt wurden, nicht mehr genügen.

Quelle und Kontaktadresse:
Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V. Pressestelle Mallwitzstr. 16, 53177 Bonn Telefon: (0228) 85570, Telefax: (0228) 347967

(tr)

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