Energie-Wettbewerb noch blockiert / VEA fordert Regelungsinstanz
(Hamburg) - Auf seiner Mitgliederversammlung in Hamburg am 7. November forderte der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) die Bundesregierung auf, konsequenter für die Öffnung des Strom- und Gasmarktes einzutreten. Zwar seien beide Märkte de jure schon vollständig liberalisiert, doch fehle es noch an Voraussetzungen zur praktischen Umsetzung. Als skandalöse Hemmnisse kritisiert der VEA die mangelhaften und komplizierten Regelungen zur Netznutzung bei Strom und Gas.
Der Vorstandsvorsitzende des VEA, Harald Wildhagen, mahnt, dass das bisher Erreichte nur ein Anfang sei: "Wir sind von fairen und praktikablen Durchleitungsregelungen noch meilenweit entfernt. Das machen die unerträglich hohen Entgelte deutlich." Der VEA fordert eine Regelungsinstanz, "die eine faire Gestaltung der Durchleitungsbedingungen durchsetzen kann.» Beispielhaft sei die in Großbritannien erfolgreich tätige Kontrollinstanz.
Bei Preisvergleichen, die der VEA in Deutschland regelmäßig durchführt, stellte der Verband beim Strom Preisunterschiede von bis zu 150 Prozent für die Netznutzung fest. Beim Gas greife ein solcher Vergleich noch nicht, weil die meisten Versorger entgegen der Verbändevereinbarung ihre Preise noch nicht veröffentlicht hätten. Termin für die Veröffentlichung war der 10. August. In den Verbändevereinbarungen haben sich Unternehmen aus Industrie und Versorgungswirtschaft über die Rahmenbedingungen für die Marktliberalisierung geeinigt. Hier zeige sich wieder der Nachteil, kritisiert Wildhagen, dass sich die Bundesrepublik als einziges EU-Land gegen eine gesetzliche Regelung des Netzzugangs entschieden habe. Die nun ausgehandelten Verbändevereinbarungen seien "schlicht und einfach Flickwerk, die den Wettbewerb nicht fördern, sondern blockieren".
Kartellamt soll einschreiten
Der VEA kündigt an, kartellrechtlich gegen die überhöhten Netznutzungsentgeite vorzugehen. Das Bundeskartellamt und die Behörden der Länder hätten nach Verhandlungen mit dem VEA eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die eine einheitliche Vorgehensweise gegen die Wettbewerbsbehinderungen erarbeiten solle. Das Bundeskartellamt habe bereits bei der Beurteilung der Fusionen von Bayernwerk und Preussen-Elektra sowie RWE und VEW gefordert, diskriminierende Regelungen der Verbändevereinbarung Strom zur Netznutzung fallen zu lassen.
Weitere Gefahren für den Wettbewerb
Eine Gefahr für den freien Wettbewerb sieht der Verband auch in der Fusionswelle im Energiesektor. Sie führe zu einer Oligopolbildung. Durch die genannten Fusionen seien bereits zwei Energiegiganten entstanden, die zusammen einen Marktanteil von 80 Prozent hielten. Der VEA habe deswegen erfolgreich gegen weitere Fusionen wie den Zusammenschluss von VEAG und EnBW interveniert. "Wir werden darauf achten, dass die Versorgungsuntemehmen nicht durch geschickte Beteiligungsstrategien den Wettbewerb aushebeln", so Wildhagen. Als negatives Beispiel verweist der Vorstandsvorsitzende auf den Gasmarkt. Ruhrgas und Brigitta Elwerath verfügten ebenfalls über einen Marktanteil von 80 Prozent. Auf diesem oligopolistisch strukturierten Markt gebe es bis heute keinen Wettbewerb, obwohl die Liberalisierung per Gesetz bereits im April `98 eingeführt worden sei. Ein skandalöser Zustand", so Wildhagen, »der dringend geändert werden muss.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA)
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Telefon: 0511/98480
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