Pressemitteilung | VDKL - Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen e.V.

Energiekosten: Tiefkühlwirtschaft braucht schnell Planungssicherheit

Gemeinsame Pressemitteilung vom DTI und dem VDKL

(Berlin/Bonn) - Angesichts der massiven Kostensteigerungen für Energie fordert die im Deutschen Tiefkühlinstitut (dti) und im Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen (VDKL) organisierte Tiefkühlwirtschaft die Politik auf, rasch zu handeln und konkrete, verlässliche Maßnahmen zu ergreifen. Die Unternehmen brauchen schnell Planungssicherheit und verlässliche Kalkulationsgrundlagen für die Jahre 2023 und 2024. Besonders betroffene Betriebe müssen jetzt kurzfristig entlastet werden. Dazu ist es nötig, schnell eine Strom- und Gaspreisbremse umzusetzen. Dabei gilt es, zusätzlichen Bürokratieaufwand und weitere Belastungen zu vermeiden. Viele Betriebe sind bereits an der Grenze ihrer Belastungsfähigkeit und befürchten den Verlust ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft.

"Die massiven Kostensteigerungen für Energie in Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine haben für viele Unternehmen längst ein existenzbedrohendes Ausmaß erreicht, nachdem viele schon während der Corona-Krise schwere Einbußen erlitten haben", so die dti-Geschäftsführerin, Dr. Sabine Eichner. "Auch die gestörten Lieferketten und Logistikprozesse sowie die Verknappung von Ressourcen, Roh- und Werkstoffen nehmen bedrohliche Ausmaße an. Die Betriebe brauchen jetzt schnell klare und verlässliche Aussagen zu den geplanten Entlastungen bei den Energiepreisen bis Ende 2024", fordert VDKL-Geschäftsführer Jan Peilnsteiner.

Die im dti und VDKL organisierten Unternehmen erkennen an, dass die Bundesregierung bereits viele richtige Maßnahmen ergriffen hat. Diese reichen aber noch nicht aus. Es muss schnell gehandelt werden.

dti und VDKL appellieren an die Bundesregierung:

- die in vielen Betrieben vorhandenen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (Blockheizkraftwerke) sowie die mit einer Absorptionskälteanlage ergänzten Anlagen (Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung) ausdrücklich in die Gaspreisbremse einzubeziehen.

Diese Anlagen erzeugen die für Tiefkühlunternehmen zwingend notwendige Prozesswärme und -kälte. Hauptzweck dieser Anlagen ist daher nicht die Stromerzeugung wie bei einem klassischen Gaskraftwerk, aber sie tragen mit ihrer Technik zur energieeffizientesten Energieerzeugung bei.

- das Merit-Ordner-Prinzip zu ändern und die Strompreise von den Gaspreisen zu entkoppeln. Die Preise für gewerblich verbrauchten Strom sollten mit einem deutlich reduzierten, festen Basispreis für ein Grundkontingent längerfristig fixiert werden.
- schnell temporäre Wirtschaftshilfen für die kommenden Herbst- und Wintermonate umzusetzen, die für alle durch die hohen Energiepreise existenzgefährdeten Unternehmen gelten.
- das bisher geltende Referenzjahr 2021 als Bemessungsgrundlage für Subventionen zu überprüfen.

Viele Unternehmen der Tiefkühlwirtschaft haben in 2021 wegen der Corona-Pandemie mit ihren Gastronomie-Lockdowns ihre Produktion gedrosselt und entsprechend weniger Energie verbraucht. Gegebenenfalls bedarf es wirksamer Härtefallhilfen für besonders betroffene Unternehmen.

Dabei ist es wichtig:
- jetzt schnell Entscheidungen zu treffen.
- den Fokus auf die Strompreisbremse zu legen.
- übermäßige Bürokratie bei den Entlastungsmaßnahmen zu vermeiden und die administrative Abwicklung der Wirtschaftshilfen möglichst einfach zu gestalten.
- ein Belastungsmoratorium umzusetzen, um zusätzliche Bürden wie z. B. das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in der gegenwärtigen angespannten Situation zu vermeiden.

Es ist höchste Zeit für entschlossenes politisches Handeln. Die Bundesregierung darf jetzt keine Zeit mehr verlieren und muss den Ankündigungen Taten folgen lassen, um unser Land aus der Krise zu führen. Wir brauchen jetzt schnell wirksame und unbürokratische Entlastung und endlich Planungssicherheit. Sonst verlieren wir unternehmerische Substanz, vor allem im Mittelstand.

Quelle und Kontaktadresse:
VDKL - Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen e.V. RA Jan Peilnsteiner, Geschäftsführer Fränkische Str. 1, 53229 Bonn Telefon: (0228) 20166-0, Fax: (0228) 20166-11

(jg)

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