Energiewirtschaftsgesetz: Stromwirtschaft vermisst Rechtssicherheit / Anreizregulierung nicht als Versuchslabor konzipieren
(Berlin) - "Wenn das Energiewirtschaftsgesetz so verabschiedet wird, lässt der Gesetzgeber der Regulierungsbehörde freie Hand bei der Festlegung der Netzpreise. Es schafft Rechtsunsicherheit, wenn wichtige Regelungsinhalte einer Behörde überlassen werden. Zudem würde das Parlament damit bedeutende Kompetenzen zur Gestaltung des Energiemarktes aus der Hand geben." Dies erklärte Eberhard Meller, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), Berlin, zu den jüngsten Ergebnissen der Gespräche der Regierungsfraktionen zum Energiewirtschaftsgesetz.
Der vorgesehene rechtliche Rahmen für die Regulierungsbehörde könne den Unternehmen die für Investitionen dringend erforderliche Rechts- und Planungssicherheit nicht bieten. Es müsse eine verlässliche rechtliche Grundlage für die Einführung einer Anreizregulierung geschaffen werden. Hier dürfe Deutschland nicht den gleichen Fehler begehen wie andere Staaten, die nach dem Trial- and-Error-Prinzip vorgehen. Meller: "Die Anreizregulierung darf nicht zum Versuchslabor werden." Vielmehr müssten vernünftige Grundlagen gemeinsam mit der Wirtschaft erarbeitet werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Elektrizitätswirtschaft e.V. (VDEW)
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