Energiewirtschaftsgesetz verbessern / Hoffnungen auf konstruktive Lösungen im Vermittlungsausschuss
(Berlin) - "Die Stromwirtschaft hat ein großes Interesse daran, dass das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) möglichst bald verabschiedet wird. Dennoch halten wir es für gut, wenn das Gesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen wird. Wir hoffen sehr, dass dort zügig konstruktive Lösungen gefunden werden." Dies erklärte Eberhard Meller, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), Berlin, zur Abstimmung über das Energiewirtschaftsgesetz am 29. April 2005 im Bundesrat.
Verbesserungsbedürftig sei vor allem die geplante Anreizregulierung. Derzeit sei weder absehbar, wie ein Anreizsystem wirkungsvoll implementiert werden könne, noch wie es ausgestaltet sein solle. Die Stromwirtschaft befürworte eine Regelung durch Rechtsverordnung. "Dieser Weg muss auch nicht zu Verzögerungen führen", so Meller. Eine Anreizregulierung ohne Verordnung sei wie ein Bau auf Treibsand, der aufgrund fehlender Rechtssicherheit zu Attentismus bei der Umsetzung wie bei den Investitionen führen könne.
Vereinfachung erhoffe die Strombranche bei den umfangreichen Berichtspflichten im Gesetz, in den Verordnungen und der Stromkennzeichnung, die weit über die EG-Vorgaben hinausgingen. Zudem müsse das vorgesehene Kalkulationssystem, bei dem Abschreibungsbeträge mit den Kosten einer Ersatzinvestition saldiert würden, geändert werden. Letztlich komme es einer Enteignung nahe, wenn man dem Investor sein ursprünglich eingesetztes Kapital vorenthalte.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Elektrizitätswirtschaft e.V. (VDEW)
Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin
Telefon: 030/726147-0, Telefax: 030/726147-140
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