Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Entscheidung des Bundesgerichtshofes begrüßt

(Berlin) - Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände in Berlin (BDA) begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, das Verfahren zur Tariftreueerklärung dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.



Der Bundesgerichtshof bestätigt den Standpunkt der Bundesarbeitsgeber, dass die Koppelung der Vergabe öffentlicher Aufträge an die Erfüllung der Tariftreue verfassungswidrig ist. Die Arbeitgeber treten der Bundesregierung entgegen, die die gesetzlichen Vergaberegeln erweitern will. Es muss bei den Kriterien der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit bleiben, die nicht durch gesellschaftspolitische Wunschvorstellungen wie Frauenförderung oder Tariftreue verwässert werden dürfen. Damit würden die öffentlichen Haushalte belastet, Klein- und Mittelbetriebe benachteiligt, und insbesondere würde die Auftragsvergabe insgesamt in hohem Maße manipulierbar. Die häufig geforderte Tariftreueerkärung verstößt gegen die Koalitionsfreiheit und ist damit verfassungswidrig, unterstreicht die BDA.

Quelle und Kontaktadresse:
BDA

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