Pressemitteilung | Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)
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Equal Pay Gesetz: Bundesregierung lässt Frist verstreichen – doch die Rechtslage ist seit heute verändert

(Berlin) - Die Bundesrepublik gehört zu den Ländern mit einer besonders hartnäckigen Entgeltlücke. Das Entgelttransparenzgesetz von 2017 macht diese Entgeltdiskriminierung jedoch kaum sichtbar und trägt nicht wirksam dazu bei, den Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit durchzusetzen. Trotz evaluierter Kritik ist die dringend notwendige Reform ausgeblieben.

Die EU hat mit der Entgelttransparenzrichtlinie die Mitgliedstaaten verpflichtet, verbindliche Regeln für mehr Lohngerechtigkeit zu schaffen. Gestern endete die dreijährige Frist zur Umsetzung in nationales Recht – doch ein neues Gesetz liegt in Deutschland nicht vor.

„Dass Frauen in Deutschland immer noch systematisch schlechter entlohnt werden als Männer, bleibt ein Skandal – und jetzt wird sogar europäisches Recht nicht umgesetzt“, sagt Prof. Dr. Susanne Baer, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb). „Damit bleibt zwar nicht alles beim unwirksamen Alten. Was die EU konkret vorgibt, gilt jetzt unmittelbar; es lässt sich einklagen. Die Aufgabe bleibt aber, hier endlich für Gerechtigkeit zu sorgen – da ist die Politik und da sind auch Arbeitgeber weiter gefragt.”

Die Richtlinie wirkt jetzt direkt: Stößt eine europarechtskonforme Auslegung des nationalen Rechts an ihre Grenzen, können sich Beschäftigte und betriebliche Interessenvertretungen vor Gericht unmittelbar auf inhaltlich hinreichend bestimmte und unbedingt gefasste Vorgaben der Richtlinie berufen. Das gilt insbesondere für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, in Landes- und Kommunalbetrieben sowie in Unternehmen, die im Eigentum oder unter der Kontrolle des Staates stehen. Sie haben damit neue rechtliche Hebel, um Auskunft über Entgelte zu verlangen und ungleiche Bezahlung anzugreifen. Die Richtlinie konkretisiert so das bereits unmittelbar wirkende Gleichbehandlungsgebot aus Art. 157 AEUV, auf das sich Beschäftigte schon heute in Verfahren gegen private Arbeitgeber berufen können.

„Die Entgelttransparenzrichtlinie ist kein Papiertiger, sie ist ein Rechtsinstrument“, betont Prof. Dr. Isabell Hensel, Vorsitzende der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht des djb. „Wenn die Politik zögert, müssen Beschäftigte, Gewerkschaften, Verbände und Anwält*innen die neuen Rechte vor Gericht durchsetzen. Entgeltgleichheit ist ein Grundrecht – kein freundlicher Appell, sondern ein einklagbarer Anspruch.“

Wie weit Gerichte die Vorgaben der Richtlinie im Einzelfall unmittelbar anwenden, wird sich zeigen. Klar ist jedoch: Heute beginnt eine neue Phase der Durchsetzung von Equal Pay – nicht dank, sondern trotz der verschleppten Umsetzung durch die Bundesregierung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Kronenstr. 73, 10117 Berlin, Telefon: 030 443270-0

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