Pressemitteilung | Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE)

Erbrecht „Spezial" / Fragen und Antworten für Erblasser und Erben

(Bonn) - Am Beginn des neuen Jahrtausends vollzieht sich ein gesellschaftliches Phänomen - die Generation der Erben naht. Über fünfzig kriegsfreie Jahre mit konstantem Wachstum haben dafür gesorgt, dass sowohl die Unternehmen der freien Wirtschaft als auch die privater Haushalte über immer größer werdende Vermögenswerte verfügen. Erstmalig in der Geschichte besteht daher für breite Bevölkerungsteile die Möglichkeit, ihren Nachkommen Vermögenswerte bisher unbekannten Ausmaßes zu hinterlassen. Fast 14 Billionen Mark haben die Bundesbürger inzwischen angehäuft, das Zehnfache wie etwa noch vor 20 Jahren. Jahr für Jahr werden rund 400 Milliarden Mark vererbt oder verschenkt, auch zur Freude des Fiskus. Nahm der Staat noch Anfang der neunziger Jahre Erbschaftssteuern in Höhe von rund Milliarden Mark ein, sind es inzwischen rund 5,5 Milliarden Mark. Nach der von der Bundesregierung geplanten Änderung sollen gar noch im Laufe dieses Jahres rund 7,5 Milliarden Mark in die Kassen fließen.

„Gleichwohl", so konstatiert Wolfgang Kastner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V., „ließen diese gewaltigen Summen den bundesdeutschen Normalbürger meistens völlig unberührt. Mit keinem Gesetz beschäftige sich der Bundesbürger so ungern wie mit dem fünften Buch des BGB, dem Erbrecht." Nur in den wenigsten Fällen liege eine „gewillkürte" - sprich testamentarisch vorbestimmte Erbfolge vor. Für die meisten Bundesbürger sei „Sterben und Erben" immer noch ein Tabuthema, das häufig verdrängt wird, mit zum Teil katastrophalen steuerlichen Auswirkungen für die Hinterbliebenen.

Die Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (http://www.erbfall.de) hat daher in den letzten Jahren die am häufigsten vorkommenden Fragen zum Erbrecht zusammengefasst und nachstehend vorgestellt. Weitere Informationen zum Thema hält die Gesellschaft bereit: Die Titel "Sterben macht Erben" und „Sterben und Steuern" können zum Preis von jeweils 15,80 DM zuzüglich je 2,00 DM Versandspesen direkt bei DGE-Präsident Wolfgang Kaszner, c/o DGE-Geschäftsstelle, Simrockallee 27, 53173 Bonn, schriftlich bestellt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Pressekontakt: Geschäftsstelle der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde, Tel. (0228) 93 55 721, Fax (0228) 93 55 799; eMail: kontakt@erbfall.de, Internet: http://www.erbfall.de

NEWS TEILEN: