Pressemitteilung | Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE)

Erbstreitigkeiten zehren häufig Erbe auf /Mangelnde Testamentsvorsorge häufige Ursache für jahrelangen Rechtsstreit

(Bonn) - „Mangelnde Testamentsvorsorge führe häufig zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten", erklärte Wolfgang Kastner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. „Nicht selten werde das Erbe durch die Streitigkeiten fast vollständig aufgezehrt", mahnte er. Ursache dafür seien in erster Linie fehlende oder fehlerhafte Testamente, durch die im Todesfall die sogen. „gesetzliche Erbfolge" eintrete, nach der der Erblasser kraft Gesetzes von seinen nächsten Verwandten beerbt würde. Dadurch entstünden nicht selten größere Erbengemeinschaften, die oft jahrelang im Streit verfeindet seien. Besonders krasse Auseinandersetzungen seien zu beobachten, wenn der Verstorbene keine Kinder hinterließe und von weitläufiger Verwandtschaft beerbt werde.

Im vorliegenden Fall war ein alleinstehender, verwitweter Erblasser ohne Kinder und ohne Hinterlassung eines Testaments verstorben. Es lebten noch zwei Schwestern, zwei Brüder waren bereits vorverstorben, von denen der eine Bruder zwei Kinder und der andere drei Kinder hinterließ. In diesem Fall wurde der Verstorbene kraft gesetzlich eingetretener Erbfolge wie folgt beerbt: Die Schwestern erhielten je 1/4 Anteil, die zwei Kinder des vorverstorbenen Bruders je 1/8 Anteil und die drei anderen Kinder des anderen vorverstorbenen Bruders je 1/12 Anteil!

Die Erben konnten sich nicht über die Aufteilung und Verwendung des Erbes einigen. Es kam zu einem jahrelangen Rechtsstreit unter den Beteiligten, bei dem der ursprüngliche Nachlaßwert von rund 400.000,00 Mark fast vollständig aufgezehrt wurde und die drei Kinder mit dem geringsten Erbanteil sogar noch teilweise auf den Kosten sitzenblieben. Eine klare Erbauseinandersetzung durch den Verstorbenen hätte diesen "unnötigen" Streit vollständig verhindern können.

Weitere Tips und Steuertips sowie Mustertestamente enthalten die vom DGE-Präsident Wolfgang Kastner herausgegebenen Ratgeber „Sterben macht Erben" und „Sterben und Steuern", die zum Preis von jeweils 15,80 DM zuzüglich je 2,00 DM Versandspesen direkt bei DGE-Präsident Wolfgang Kastner, c/o DGE-Geschäftsstelle, Simrockallee 27, 5317. Bonn, schriftlich bestellt werden können.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. Simrockallee 27 53173 Bonn Telefon: 0228/935570 Telefax: 0228/9355799

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