Erfolgreiche Telefonaktion für privat Krankenversicherte / Basistarif unter der Lupe
(Henstedt-Ulzburg) - Ist der Wechsel in den Basistarif sinnvoll? Diese Frage stand im Mittelpunkt der vorgestrigen (23. Juni 2009) Telefonaktion des Bundes der Versicherten (BdV). Vier Stunden standen BdV-Experten den freiwillig gesetzlich sowie privat Krankenversicherten Rede und Antwort. Vorstandsvorsitzende Lilo Blunck: "Viele Privatversicherte sind durch den Stichtag 30. Juni aufgeschreckt, aber unsicher, ob für sie tatsächlich Handlungsbedarf besteht."
Vor allem privat Versicherte um die 50 Jahre waren verunsichert. Sie befürchteten, später ihre Prämien nicht mehr zahlen zu können und überlegten, deshalb schon jetzt in den Basistarif zu gehen. Die BdV-Berater konnten die Anrufer beruhigen. Ab 55 Jahren ist der Wechsel in den Basistarif des eigenen Versicherers auch nach dem 30. Juni möglich. Für Jüngere, die eine gesetzliche Rente oder Pension bekommen, steht er ebenfalls offen. Wer nach dem Sozialrecht hilfsbedürftig ist, kann ihn unabhängig vom Alter wählen. Versicherte, die sich nach 2008 für die private Krankenversicherung entschieden haben, können jederzeit in den Basistarif einsteigen.
Lilo Blunck: "Auffällig ist, dass uns viele Beamte angerufen haben. Sie sorgen sich, ihre Beiträge zukünftig nicht mehr aufbringen zu können und haben sich deshalb über den Basistarif informiert." Für einen 64-jährigen Anrufer hätte sich der Wechsel nicht gerechnet. Als Beamter bekommt er 40 Prozent Beihilfe und zahlt für seinen Restkostentarif derzeit um 222 Euro im Monat. Der Basistarif hätte ihn ab Juli etwa 330 Euro gekostet. Zudem hätte er schlechtere Leistungen in Kauf nehmen müssen.
Die BdV-Chefin: "Der Basistarif dürfte nur in Einzelfällen interessant sein. Selbst wenn der Krankenvolltarif zu teuer wird, sollte sich der Versicherte erkundigen, ob er nicht schon durch den Wechsel in einen anderen Tarif seines Versicherers sparen kann. Erst dann sollte der Basistarif in Betracht kommen."
Der Basistarif ist mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) weitgehend vergleichbar. Der Beitrag ist auf den Höchstbeitrag der GKV begrenzt. Ab Juli sind das etwa 550 Euro im Monat. Der Versicherer darf wegen des Gesundheitszustandes weder den Antrag ablehnen noch Krankheiten ausschließen oder deshalb eine höhere Prämie verlangen. Wer mehr Informationen wünscht, kann auf der BdV-Internetseite (www.bundderversicherten.de) das spezielle Merkblatt "Gesundheitsreform - Das sollten Sie als Privatversicherter wissen" herunterladen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV)
Lilo Blunck, Geschäftsführerin
Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg
Telefon: (04193) 99040, Telefax: (04193) 94221
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