Erfolgsmeldungen der Steuerfahndung fragwürdig
(Bonn) - Nach den vor kurzem veröffentlichten Prüfungsergebnissen des Landesrechnungshofs Berlin entsprechen die bisherigen Mehrergebnismeldungen der Steuerfahndungsstellen im Land Berlin nicht den Tatsachen. Allen Forderungen, die bisher aufgrund der finanziellen Erfolge der Steuerfahndung eine Ausdehnung der Fahndungsmaßnahmen sowie eine personelle Verstärkung der Fahndungsbehörden ableiteten, ist daher klar entgegenzutreten, so Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. Die Ergebnisse des Landesrechnungshofes zeigen, dass ein Mehr an Steuerfahndung nicht gleichzusetzen ist mit Steuermehreinnahmen.
Der Berliner Landesrechnungshof hatte die von der Berliner Steuerfahndung 1998 gemeldeten Mehrergebnisse von 148 Mio. DM als unzutreffend gekennzeichnet. Die tatsächlich bestandskräftig festgesetzten Nachforderungen hätten im Jahr 1998 nur 69 Mio. DM und damit weniger als die Hälfte der gemeldeten Mehrergebnisse betragen. Damit ist von den Steuerfahndungsnachforderungen nur ein Bruchteil tatsächlich in die Haushaltskasse gelangt.
Aufgrund der Mehrergebnismeldungen einen Hinterziehungsboom anzunehmen, trifft also nicht die Sachlage. Anstelle solcher Szenarien sollte nach Auffassung des Deutschen Steuerberaterverbandes das Hauptaugenmerk auf die Schaffung eines einfacheren und transparenteren Steuerrechts gelegt werden. Eine effiziente Steuerfahndung muss sein, die staatliche Berichterstattung über sie sollte aber nicht dazu herhalten, Wunschträume als Realität verkaufen zu wollen.
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