Pressemitteilung | Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv)

Erleichterung bei den wissenschaftlichen Bibliotheken - Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Urheberrechtsreform

(Berlin) - Anlässlich des UNESCO Welttag des Buches und des Urheberrechts am 23. April begrüßt der Deutsche Bibliotheksverband den am 12. April veröffentlichten Urheberrechtsentwurf der Bundesregierung.

Mit Erleichterung haben die deutschen Bibliotheken zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung eines der zentralen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, nämlich die Schaffung eine bildungs- und wissenschaftsfreundlicheren Urheberrechts, noch in dieser Legislaturperiode einlösen will.
"Das Gesetz schafft einen wirklich sehr fairen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der wissenschaftlichen Autoren und dem Bedarf an möglichst reibungsloser Informationsversorgung für Wissenschaft und Forschung," erklärt Petra Hätscher, Mitglied im Bundesvorstand des Deutschen Bibliotheksverbandes und Direktorin der Universität Konstanz. "Im Vergleich zum veröffentlichten Referentenentwurf ist der Gesetzgeber den Bedenken der Wissenschaftsverlage inzwischen sehr weitgehend entgegen gekommen. Mit diesem Kompromiss sollten nun auch die Verlage gut leben können,." so Hätscher weiter.

Der dbv bedauert, dass in dem Regierungsentwurf das wichtige Thema "E-Leihe" noch nicht gesetzlich geregelt wird - "vorerst", wie es in der Gesetzesbegründung ausdrücklich heißt. Der Verband wird weiterhin eine gesetzliche Regelung für Bibliotheken verfolgen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv) Maiken Hagemeister, Leiterin, Public Affairs und Kommunikation Fritschestr. 27-28, 10585 Berlin Telefon: (030) 644989910, Fax: (030) 644989929

(cl)

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