Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB)

Erste Einschränkungen der Schifffahrt aufgrund fallender Pegelstände / Zuverlässigkeit der Güterschifffahrt aktuell weiterhin gegeben

(Duisburg) - Trotz der derzeit an deutschen Flüssen vorherrschenden niedrigen Wasserstände ist auf die Binnenschifffahrt weiterhin Verlass. Bei zahlreichen Binnenschiffen kommt es durch das Niedrigwasser in seinem jetzigen Ausmaß zu keinerlei Einschränkungen. Einige große Binnenschiffe können jedoch nicht mehr bis an ihre Auslastungsgrenze beladen werden. Trotzdem können die Binnenschifffahrtsunternehmer ihre Lieferverpflichtungen in aller Regel einhalten. Dies teilt der Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) anlässlich der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen fallenden Pegelstände auf frei fließenden Flüssen wie dem Rhein mit. Staugeregelte Flüsse und Kanäle sind von diesem Problem zurzeit nicht betroffen.

Die Binnenschifffahrt ist traditionell gekennzeichnet durch ein Leben und Arbeiten am natürlichen Fluss. Hierzu gehört, dass sich die Branche je nach Jahreszeit auf wechselnde Wasserstände einstellen muss. Es ist wichtig zu wissen, dass der an den Pegeluhren abzulesende Pegelstand nicht die Tiefe der Fahrrinne angibt. Die für die Binnenschifffahrt nutzbare Tiefe des Flusses ist regional unterschiedlich deutlich größter als der an der Pegeluhr angezeigte Wert.

Die Binnenschifffahrtsunternehmen beweisen in Niedrigwasserperioden ihre Flexibilität: Um die gleiche Menge Güter zu transportieren wie bei höheren Wasserständen können zusätzliche Fahrten nötig werden. Dies ist zeit- und kostenintensiv und macht den Gütertransport aufwendiger, bedroht aber in keiner Weise die Existenz der Unternehmer in der Binnenschifffahrt. Zwischen den Binnenschifffahrtsunternehmern und deren Kunden - der verladenden Wirtschaft - kann individuell ein so genannter Kleinwasserzuschlag vereinbart werden. Vertraglich wird dann unter Zugrundelegung eines Referenzpegels vereinbart, dass ab dem Erreichen eines bestimmten Pegelstandes Zuschläge durch die Kunden zu entrichten sind. Die Zuschläge sind in der Regel gestaffelt nach einzelnen Pegelständen. Es können zudem Grenzwerte für Neuverhandlungen festgelegt werden. Der so genannte Kleinwasserzuschlag ist nicht gesetzlich geregelt, sondern stellt einen Handelsbrauch dar, durch den eine Kompensation der durch Niedrigwasser entstehenden finanziellen Nachteile für die Binnenschifffahrtstreibenden erfolgen soll.

Ergiebige Regenfälle im Oberrheingebiet, durch die die Pegelstände wieder deutlich steigen würden, sind für die nächsten Tage nicht vorhergesagt. Die aktuellen Pegelstände sämtlicher Bundeswasserstraßen sind unter www.elwis.de in der Rubrik "Gewässerkundliche Informationen" abzurufen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) Pressestelle Dammstr. 15-17, 47119 Duisburg Telefon: (0203) 80006-50, Telefax: (0203) 80006-21

(cl)

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