Pressemitteilung | BÄK Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.

Ethische Standards für den konkreten Behandlungsfall / Stellungnahme der Zentralen Ethikkommission zu klinischer Ethikberatung veröffentlicht

(Berlin) – Die Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission) bei der Bundesärztekammer hat dazu aufgerufen, in der klinischen Medizin verstärkt Ethikberatungen einzurichten. Der Vorsitzende der Zentralen Ethikkommission, Prof. Dr. Dr. Urban Wiesing, würdigte die zunehmende Gründung von Klinischen Ethikkomitees als einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Patientenversorgung: „Ethische Sensibilisierung sowie Argumentations- und Entscheidungskompetenz können durch die multiprofessionell zusammengesetzten Klinischen Ethikkomitees und die klinische Ethikberatung verbessert und ärztliche Entscheidungen transparenter gemacht werden.“

Für eine gute klinische Ethikberatung seien Glaubwürdigkeit und Ernsthaftigkeit der Beteiligten, Unabhängigkeit der Berater, Freiwilligkeit der Beratung, interdisziplinärer Austausch und Einhaltung der Schweigepflicht erforderlich, heißt es in der am Freitag (16.06.2006) im Deutschen Ärzteblatt erscheinenden Stellungnahme „Ethikberatung in der klinischen Medizin“ der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer. „Eine ethische Fallberatung soll die persönliche Arzt-Patient-Beziehung nicht stören. Nach Möglichkeit ist die Einwilligung des Patienten oder seines Vertreters zur ethischen Fallberatung einzuholen“, empfiehlt die Zentrale Ethikkommission.

Mit ihrer Stellungnahme will die Zentrale Ethikkommission über die Arbeit Klinischer Ethikkomitees informieren, auf ethische und rechtliche Probleme hinweisen und Fehlentwicklungen vorbeugen. „Aufgabe eines Ethikkomitees soll es sein, Mitarbeiter, die in einem konkreten Behandlungsfall vor ein ethisches Problem gestellt sind, durch ethische Empfehlungen bei ihrer Entschei¬dungsfindung zu unterstützen. Ethische Fallberatungen aber dürfen die Entscheidungsbefugnis und die Verantwortung insbesondere des behandelnden Arztes nicht aufheben“, betonte Prof. Dr. Dr. Jochen Vollmann, federführendes Mitglied der Zentralen Ethikkommission und Direktor des Instituts für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Ruhr-Universität Bochum.

Klinische Ethikkomitees entstanden in den 1970er Jahren in den USA, wo heute alle Krankenhäuser eine Struktur zur Handhabung ethischer Konflikte nachweisen müssen. In Deutschland sind die Komitees seit den 1990er Jahren entstanden. Gegenwärtig bestehen mindestens 150 Komitees, mehr als 200 Krankenhäuser haben eine Ethik-Beratung implementiert.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V. Pressestelle Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin Telefon: (030) 4004560, Telefax: (030) 400456-388

(sk)

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