Pressemitteilung | Fachverband Seenot-Rettungsmittel e.V.

Etikettenschwindel bei Seenot-Rettungsmitteln

(Köln) - Auch wenn Rettungswesten oder - inseln ein CE-Prüfsiegel oder ein Steuerrad-Emblem aufweisen, sagt das noch nichts über ihre Qualität aus. Darauf macht der Fachverband Seenot-Rettungsmittel (FSR) aufmerksam. "Hier wird oft ein beispielloser Etikettenschwindel betrieben. Skrupellose Hersteller gaukeln dem Käufer eine Sicherheit vor, die nicht einmal in Ansätzen besteht", erklärt Wolfgang Niemann, Vorsitzender des FSR. Dies könne der Verband immer wieder feststellen.



Gründe gebe es dafür mehrere. Zum einen würde die von rund 150 Staaten unterschriebene SOLAS-Konvention in den verschiedenen Ländern unterschiedlich interpretiert. Es gebe in bestimmten Staaten Prüfinstitute, "authorized bodies", die bei ihren Untersuchungen andere Anforderungen stellen als von den Richtlinien verlangt. Die gefährliche Konsequenz: Auch unsicheres Material bekommt eine Zulassung, ein Prüfsiegel belegt dann eine Qualität, die nur scheinbar ist. Ergebnis: Der Verbraucher vertraut - und wird getäuscht.



Zum zweiten gibt es nach Erkenntnissen des FSR auch Firmen, die ohne jede Prüfung und Berechtigung nachgeahmte Zeichen verwenden; gewissermaßen Produktpiraten, die zwar kein komplettes Label kopieren so doch die wichtigen Kennzeichen der Qualität. "Jeden Tag kann man Produkte finden, denen Fachleute schon auf den ersten Blick ansehen, dass die Anforderungen zur Erlangung des aufgedruckten CE-Zeichens in den seltensten Fällen erfüllt werden", so Niemann.



Diese Missstände zu bekämpfen sei schwierig. Erst einmal gelte auch hier das Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter". Nach Angaben des FSR-Vorsitzenden fände sich kaum jemand, der bereit ist, hier gegen zu steuern. Erstes Problem sei, dass diese Blender-Produkte nicht gleich alle jedermann ins Auge fielen. Der Markt und die Vertriebswege seien vielfältig und zu unübersichtlich.



Und ist ein verdächtiges Rettungsmittel dann trotzdem entdeckt, ergibt sich schon die nächste Hürde: Es muss bewiesen werden, dass die Produkte nicht der Norm entsprechen. Eine erneute Prüfung durch ordnungsgemäß arbeitende Test-Stellen ist meist extrem aufwendig und kostenintensiv - der Kläger müsste finanziell in Vorlage treten.



Ferner muss der Hersteller greifbar sein. Erschwert wird ein gerichtliches Vorgehen, wenn es sich dabei um ein ausländisches Unternehmen handelt. "Oft existieren die Firmen auch gar nicht mehr. Da wurden Produktionsstätten aufgemacht, die ihre Erzeugnisse minderer Qualität auf den Markt werfen und kurz darauf schließen. Ein paar Tage später geht es dann an der nächsten Ecke unter anderem Namen weiter", vermutet Niemann.



Darüber hinaus verfielen Hersteller von zweifelhaften Produkten im Falle eines Gerichtsverfahrens auf eine zwar moralisch anrüchige, jedoch legale Methode, ihren Kritikern das Wasser abzugraben. Niemann erläutert: "Der Streitwert wird auf eine unangemessene Höhe festgelegt. Das hat eine abschreckende Wirkung, den Prozess Oberhaupt zu beginnen." Denn eine 1 00-prozentige Gewissheit, so einen Konflikt zu gewinnen und finanziell unbelastet daraus hervorzugehen, gebe es im Vorwege nie.



Der FSR arbeitet nach Kräften gegen das Problem. Der Markt wird beobachtet, beispielsweise durch Messebegehungen. Auffällige Produkte würden an die Behörden weiter gemeldet. Darüber hinaus weist der FSR darauf hin, dass es eine Plakette gibt, der uneingeschränkt vertraut werden kann: Es ist das FSR-Prüfsiegel, das der Verband selbst Rettungsmitten und deren Herstellern vergibt, die intensive Qualitätstests erfolgreich absolviert haben.



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Quelle: BWVS

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