Pressemitteilung | (AWO) Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

EU-Chartavorschlag ist für die Arbeiterwohlfahrt nicht akzeptabel

(Brüssel) - Auf einer gemeinsamen Veranstaltung des europäischen Gewerkschaftsbundes und der europäischen Sozialverbände in Brüssel hat der Bundesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt, Manfred Ragati, den Entwurf des europäischen Konvents für eine Grundrechtecharta als enttäuschend bezeichnet und ihn für die AWO abgelehnt. "Der Entwurf gleicht sowohl in der Struktur wie in der Wortwahl dem Turmbau zu Babel", sagte Ragati. Der Versuch, konstitutionelle Rechte festzulegen, werde unüberwindbare Irritationen in der Rechtsprechung und bei den Bürgern hervorrufen.

Inhaltlich weist das Werk nach Auffassung der AWO enorme Defizite auf. So sind zum einen wichtige Rechte, wie das Recht auf Arbeit, Wohnen und Schutz vor sozialer Ausgrenzung gar nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt. Zum anderen stellt der Verfassungsentwurf die Freiheit des Eigentums und des Unternehmertums heraus, ohne dass auf dessen soziale Verantwortung hingewiesen werde, wie dies im deutschen Grundgesetz steht.

„Dies ist für die AWO nicht akzeptabel. Hier muss gehörig nachgebessert werden", forderte Ragati und verlangte u.a.:

- Arbeitnehmerrechte müssen konkreter gesichert werden;

- Das Recht auf Arbeit muss durch einen Anspruch auf Maßnahmen der Beschäftigungsförderung im Falle von Arbeitslosigkeit festgeschrieben werden;

- Das Recht auf Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung muss durch einen Anspruch auf ein Mindesteinkommen und einen Mindestlohn garantiert werden;

- Die Charta muss dem Schutz der Menschenrechte und sozialer Rechte auf europäischer Ebene dienen, was in einer Zeit der Globalisierung dringend geboten ist;

- Eine klare Kompetenzverteilung muss Bestandteil der Charta werden, mit eindeutigen Regelungen zur Subsidiarität, damit Überregulierungen wirksam begegnet werden kann; die Stellung des Europäischen Gerichtshofes und die Möglichkeiten zu seiner Anrufung sind in diesem Zusammenhang zu klären.

- Ein Anhörungs- und Beratungsrecht der Verbände muss in die Charta aufgenommen werden, um die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger dort zu garantieren, wo der einzelne zu schwach ist.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. (AWO) Oppelner Str. 130, 53119 Bonn Telefon: 0228/66850 Telefax: 0228/6685209

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