EU-Dienstleistungsrichtlinie / bpa setzt sich für Ausnahmeregelung für den Pflegemarkt ein
(Berlin) - Hiesige Qualitätsstandards würden europäischem Preiskampf zum Opfer fallen Sollte das Herkunftslandprinzip im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie zukünftig auch auf dem Pflegemarkt Anwendung finden, würde dieses zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung und Benachteiligung deutscher Einrichtungen führen. Pflegeanbieter aus anderen EU-Staaten könnten dann zu erheblich reduzierten Standards und zu entsprechenden Preisen ihre Dienstleistungen anbieten, mit denen die inländischen Betriebe nicht konkurrieren könnten.
Mit diesen Worten sprach sich Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), am 09. Februar in Berlin gegen eine Absenkung deutscher Sozialstandards aus, wie sie mit einem wie bisher vorgesehenen Inkrafttreten der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie im Jahr 2008 einher gehen würde. Meurer: Wenn im Pflegebereich tatsächlich das Herkunftslandprinzip zum Tragen kommen sollte, fürchten hiesige soziale Einrichtungen zu Recht, dass die im EU-Vergleich überdurchschnittlich hohen deutschen Qualitätsstandards einem europäischen Preiskampf zum Opfer fallen, dem unsere Anbieter nicht standhalten können und unter Qualitätsgesichtspunkten auch nicht standhalten wollen.
Hinzu komme, so Meurer weiter, dass der Gesundheits- und Pflegemarkt in Deutschland durch eine Fülle gesetzlicher Anforderungen stark reglementiert sei: Im Gegensatz dazu ist die Regelungsdichte in anderen EU-Ländern, insbesondere in den neu beigetretenen Mitgliedsstaaten, erheblich geringer als bei uns. Vor diesem Hintergrund stellte Meurer klar: Gerne stellen sich unsere Mitgliedseinrichtungen auch der europäischen Konkurrenz im Wettbewerb, fordern aber gleiche Bedingungen. Unsere Dienste können nicht mit ausländischen Diensten konkurrieren, die ohne oder mit völlig anders lautenden Spielregeln an den Start gehen können.
Vor diesem Hintergrund hat der bpa den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, gebeten, sich beim Herkunftslandprinzip für eine Ausnahmeregelung für den Pflegemarkt einzusetzen.
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