Pressemitteilung | DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V.

EU-Kompromiss verschärft Marktzugang

(Berlin) - Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik begrüßt die im Rahmen des Trilogs zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat erzielte vorläufige Einigung auf ein einheitliches Regelwerk für die Sozialrechts- und Marktzugangsaspekte des europäischen Straßengüterverkehrs im Grundsatz.

"Damit entsteht wenigstens Planungssicherheit für die Speditionsbranche, ihre Transportdienstleister und ihre Kunden aus der verladenden Wirtschaft, auch wenn längst nicht alle Ergebnisse zufriedenstellend sind." so Axel Plaß, Präsident des DSLV nach erster Einschätzung des Kompromissvorschlags der Unterhändler der drei Brüsseler Institutionen für neue EU-Regelungen vom 12. Dezember 2019.

Das jetzt ausgehandelte Recht auf regelmäßige Rückkehr in das Heimatland nach längstens vier Wochen Arbeit dient dem Sozial-schutz und kann dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen für Berufskraftfahrer zu verbessern. Wichtig aus Sicht des DSLV sind auch einheitliche Regelungen für Lenk- und Ruhezeiten der Lkw-Fahrer, deren Einhaltung spätestens ab 2025 durch den gesetzlich vorgeschriebenen ,Smart Tachograph' sichergestellt werden soll. Offen bleibt aber, wie das Verbot zum Verbringen der regelmäßigen Wochenruhezeit im Fahrzeug praktisch umgesetzt werden soll, wenn weiterhin die Übernachtungsalternativen fehlen.

Zweifelsohne können einheitliche Marktzugangs- und Kabotageregelungen dazu beitragen, die Wettbewerbsbedingungen für den Straßengüterverkehr in der EU anzugleichen. Die jetzt beschlossenen Kabotagebestimmungen für nationale Transporte gebietsfremder Unternehmen werden dafür aber deutlich restriktiver ausgestaltet, da sie zukünftig eine längere ,Karenzzeit' von vier Tagen vorsehen und sogar den straßenseitigen Vor- und Nachlauf im Kombinierten Verkehr Schiene/Straße mit einschließen sollen. Ob die ebenfalls ausgehandelte Rückführungspflicht für Fahrzeuge in das Herkunftsland ohne nennenswerte Leerfahrtenanteile und zusätzliche CO2-Emissionen disponiert werden kann, bleibt abzuwarten. Es ist jetzt auch nicht auszuschließen, dass deutsche Speditionen ihre eigenen Niederlassungen im osteuropäischen EU-Ausland und ihre dort ansässigen Fahrzeugflotten angesichts steigender Auflagen aufgeben und statt dessen nur noch Fremdunter-nehmen mit Transporten beauftragen. Damit würde das Gegenteil von dem bewirkt, was die ,Road Alliance' der nord-westeuropäischen Mitgliedstaaten mit dem 1. Teil des so genannten Mobilitätspaket verhindern wollte.

Auch der weitgehende Einbezug des internationalen Straßengütertransports in das Entsenderecht ist ein nicht unbedingt befriedigender Kompromiss, um die jeweiligen Extrempositionen der nordwestlichen und südöstlichen EU-Mitgliedstaaten zu vereinen. "Die Einhaltung des Flickenteppichs nationaler Mindestlohnvorschriften wird dadurch für international agierende Speditionen weiterhin eine administrativ aufwändige Herausforderung bleiben," befürchtet Plaß.

"Angesichts bisheriger Differenzen der Mitgliedstaaten musste am Ende aber ein Kompromiss für das Mobility Package stehen. Ansonsten wäre dieses wichtige Reformvorhaben für den europäischen Straßengüterverkehr gescheitert. Und dies wäre insgesamt die schlechtere Lösung gewesen", relativiert der DSLV-Präsident und fasst zusammen: "Entscheidend wird vor allem, ob die neuen Vorschriften so dicht kontrolliert werden, dass sie auch tatsächlich wirken. Wenn behördliche Überwachung nicht greift, helfen auch die strengsten Vorschriften nicht"

Quelle und Kontaktadresse:
DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. Markus Wolters, Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Unter den Linden 24 | Friedrichstr. 155-156, 10117 Berlin Telefon: (030) 4050228-0, Fax: (030) 4050228-88

(sf)

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