Pressemitteilung | Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V. (vdp)

EU-Liquidationsrichtlinie: wichtiger Schritt zu einem europäischen Hypothekenmarkt

(Bonn) - Die Verabschiedung der EU-Liquidationsrichtlinie für Kreditinstitute durch den ECOFIN-Rat der EU-Wirtschafts- und Finanzminister in Brüssel am 8.5.2000 ist nach Auffassung des Verbandes deutscher Hypothekenbanken zu begrüßen. Die Richtlinie schreibe das "Herkunftslandprinzip" bei der Abwicklung von Kreditinstituten fest und bilde damit einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem europäischen Binnenmarkt. Denn sie trage dazu bei, die immer noch bestehenden Hindernisse rechtlicher, administrativer und steuerlicher Art zu beseitigen.

Die spezielle Bedeutung der Richtlinie für die Hypothekenbanken liege darin, dass sie die Durchsetzbarkeit des Konkursvorrechts der Pfandbriefgläubiger in allen Mitgliedsstaaten der EU festschreibe. Bislang, so der Verband, gelte dies nur für Frankreich, Österreich und Dänemark als gesichert, weshalb die Hypothekenbanken in diesen Ländern auch keiner Geschäftsbegrenzung unterlägen. Für alle anderen Länder schreibe das Hypothekenbankgesetz hingegen vor, dass Kredite lediglich bis zu 10% der in Deckung befindlichen Darlehen über Pfandbriefe refinanziert werden dürften. Damit aber konnten die Hypothekenbanken die Refinanzierungsstärke, die ihnen der Pfandbrief biete, im Auslandsgeschäft bislang nur begrenzt in Form günstiger Konditionen an Verbraucher weitergeben. Vergleichbare Beschränkungen hätten bisher für das Pfandbriefgeschäft der Öffentlichen Banken und für die Anlagen im Deckungsstock von Versicherungen gegolten.

Durch die neue Richtlinie, nach der Konkurse von Kreditinstituten grundsätzlich nach den gesetzlichen Regelungen des Heimatlandes des Kreditinstituts abzuwickeln seien, werde die 10%-Grenze nun faktisch bedeutungslos. Voraussetzung sei - nach der Verabschiedung durch das EU-Parlament - allerdings noch die Umsetzung der Richtlinie durch den nationalen Gesetzgeber. Für die Hypothekenbanken böte sich damit die Möglichkeit, ihr Europageschäft, ebenso wie bislang schon das Inlandsgeschäft, im erststelligen Beleihungsraum künftig vollständig günstig über Pfandbriefe zu refinanzieren. Dies stärke ihre Wettbewerbsposition und eröffne neue Chancen für ein dynamisches Wachstum in Europa. An den deutschen Gesetzgeber appellierte der Verband in diesem Zusammenhang, durch die zügige Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht die Voraussetzung hierfür zu schaffen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Deutschen Hypothekenbanken (VDH), Franz-Josef Arndt, Tel: +49 22895902-46

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