EU-Osterweiterung hat auch Auswirkungen auf die Binnenschifffahrt
(Duisburg) - Mit dem Beitritt von Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 wird es erhebliche Veränderungen im Güterverkehr auf den deutschen Binnenwasserstraßen geben. Hierauf weist der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) zwei Wochen vor der EU-Osterweiterung hin.
Bislang sind die Rechte für die Nutzung der bundesdeutschen Wasserstraßen durch völkervertragliche Vereinbarungen mit den östlichen Beitrittsstaaten geregelt. In diesen sog. Bilateralen Abkommen ist auch geregelt, unter welchen Voraussetzungen Güterverkehr von Nicht-EU-Mitgliedstaaten auf bundesdeutschen Wasserstraßen stattfinden darf.
Zahlreiche Bestimmungen der mit den neuen EU-Staaten bestehenden Binnenschifffahrtsabkommen werden ab 1. Mai 2004 hinfällig. Schiffe aus diesen Staaten können sich bereits ab dem Beitritt zur Europäischen Union ohne separate Genehmigung auf den Bundeswasserstraßen bewegen und die Kabotage durchführen, erläutert BDB-Präsident Heinz Hofmann die neue Rechtslage. In diesem Punkt unterscheidet sich die Situation in der deutschen Binnenschifffahrt grundlegend von derjenigen im Güterfernverkehrsgewerbe, wo im Zuge der EU-Beitrittsverhandlungen entsprechende Übergangsbestimmungen getroffen wurden!.
BDB-Präsident Hofmann begrüßte die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums, an den Bilateralen Schifffahrtsabkommen, deren Anwendung sich in den letzten Jahren durchaus bewährt habe, grundsätzlich festhalten zu wollen. Die zuständigen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sind vom Ministerium angewiesen worden, die Bestimmungen dieser Abkommen so anzuwenden, dass sie dem Recht der Europäischen Union nicht widersprechen. Insbesondere sind die Verordnungen und Richtlinien der EU für den Bereich Binnenschifffahrt uneingeschränkt anzuwenden, erklärte der BDB-Präsident.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB)
Dammstr. 15-17, 47119 Duisburg
Telefon: 0203/8000650, Telefax: 0203/8000621
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