EU-Parlament fordert Erleichterungen für Kleinstbetriebe bei neuer Antidiskriminierungsrichtlinie
(Brüssel) - Die EU-Parlamentarier wollen bei der neuen Antidiskriminierungsrichtlinie Erleichterungen für Kleinstbetriebe schaffen. Dazu erklärt Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH):
"Das Handwerk begrüßt die Entscheidung des EU-Parlaments, eine Überforderung von Kleinstbetrieben zu vermeiden. Ungeachtet des-sen sieht das Handwerk nur zwei Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in Deutschland weiterhin keinen Regelungsbedarf für eine neue Antidiskriminierungsrichtlinie. Gleichbehandlung lässt sich letztlich nicht durch Gesetze erzwingen, sondern erfordert ein gesellschaftliches Umdenken. Die Handwerks-betriebe mit ihren oft fast familiär geprägten Strukturen sind auch ohne gesetzliche Regelung an einem offenen und diskriminierungsfreien Betriebsklima interessiert."
Hintergrund
Die EU-Kommission hat am 2. Juli 2008 einen Richtlinienvorschlag zur Ausweitung des Antidiskriminierungsschutzes vorgelegt. Ziel des Vorschlags ist die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch auf die Bereiche Sozialschutz, Bildung, sowie Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, einschließlich Wohnraum. Bislang gilt das europäische Diskriminierungsverbot (in Bezug auf Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Ausrichtung) nur für den Arbeitsmarkt.
Das EU-Parlament hat in seinem heutigen (2. April 2009) Beschluss gefordert, dass KMU nach dem Vorbild des US-amerikanischen "Civil Rights Act" besonders vor Überforderungen geschützt werden. Nach den US-Vorschriften findet das allgemeine Diskriminierungsverbot keine Anwendung auf kleine Unternehmen mit weniger als 15 Beschäftigten.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
Pressestelle
Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20619-0, Telefax: (030) 20619-460
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