Pressemitteilung | ZVEI e.V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie

EU-Pläne zur Elektronikentsorgung und Elektroaltgeräte-Verordnung

(Frankfurt am Main) – Eine juristisch einwandfreie Umsetzung der jüngst bekannt gewordenen EU-Pläne zur Elektronikentsorgung hält der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e.V. für ausgeschlossen. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene verstößt das Ziel der Europäischen Kommission, die Unternehmen kurzfristig zur Rücknahme von Geräten zu zwingen, die vor fünfzehn oder zwanzig Jahren verkauft wurden, gegen das unter anderem im Grundgesetz verankerte Rückwirkungsverbot. Auch die Pflicht, fremde Geräte zurückzunehmen, steht im Widerspruch zum Grundgesetz. Dies hat ein Gutachten des führenden Verfassungsrechtlers Professor Fritz Ossenbühl ergeben, der im Auftrag des ZVEI die vom Bundesrat geplante Elektroaltgeräte-Verordnung untersucht hat. Eine Regelung für die vor Inkrafttreten einer Verordnung verkauften Geräte könne es deshalb nur auf freiwilliger Basis geben.



Massive Wettbewerbsverzerrungen sind zudem von der Absicht der EU-Kommission zu erwarten, die Finanzierung der Entsorgung nicht europaweit einheitlich zu regeln. So sei in Deutschland im Gegensatz zu anderen Mitgliedsländern der EU die Bildung von Firmenpools zur Entsorgung bestimmter Gerätearten ebenso verboten wie der getrennte Ausweis der Entsorgungskosten auf den Rechnungen neuer Geräte. Gerade im Zeitalter des E-Commerce und des europäischen Binnenmarktes würden national unterschiedliche Regelungen dem Missbrauch der von der heimischen Industrie finanzierten Entsorgungssysteme Tür und Tor öffnen. Auch sei eine geordnete Sammlung und Verwertung der Produkte von mehreren 10.000 Anbietern ohne die Bildung von Pools nicht machbar. Die Vorstellung, dass Küchenmixer oder CD-Player nach Herstellern getrennt eingesammelt werden, entbehre dabei jeder vernünftigen Grundlage. Das Ziel einer europäischen Harmonisierung werde so mit dem aktuellen Vorschlag geradezu ad absurdum geführt. Am Ende seien ein weiterer Konzentrationsprozess sowie ein verschärfter Druck auf die Arbeitsplätze gerade in Deutschland zu erwarten. All diesen Problemen könne am einfachsten durch das Prinzip "Letztbesitzer zahlt bei Rückgabe" aus dem Weg gegangen werden.



Die Kosten für die europaweite Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter elektrischer und elektronischer Geräte schätzt der ZVEI auf rund 6 Mrd. € pro Jahr oder rund vier Prozent vom Umsatz der betroffenen Unternehmen. Davon entfielen mehr als 50 Prozent auf die notwendige haushaltnahe Sammlung, für die eine direkte Verantwortung der Hersteller kaum begründbar sei. Erneut verweist der ZVEI auf Überlegungen, die Sammlung und spezifische Bereitstellung der zu entsorgenden Geräte eigenverantwortlich und eigenfinanziert in der Verantwortung der Kommunen zu belassen. Hier habe EU-Umweltkommissarin Margot Wallström in einem Gespräch mit führenden Industrievertretern am 4. Februar 2000 eine erneute Diskussion innerhalb der Kommission über die Sammlungsverantwortung angekündigt.



Völlig in die Irre führt nach Auffassung des ZVEI der Vergleich mit der EU-Altauto-Richtlinie. So seien in Europa nur rund ein Dutzend Autohersteller betroffen. Die Zahl der nach den Vorstellungen der Kommission künftig für die Sammlung und Verwertung individuell zuständigen Unternehmen liege dagegen bei mehreren 10.000. Auch stelle sich das Problem der haushaltsnahen Sammlung nur bei Elektrogeräten, nicht aber bei Autos.

Quelle und Kontaktadresse:
Pressekontakt: ZVEI, Presse und Öffentlichkeitsarbeit Stresemannallee 19, 60596 Frankfurt am Main, Postfach 70 12 61, 60591 Frankfurt am Main, Quelle: ZVEI

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