EU Portabilitätsvorschlag hemmt die Verbreitung der Betriebsrenten
(Berlin/Brüssel) - Durch eine Richtlinie der Europäischen Kommission zur besseren Übertragbarkeit von Ansprüchen aus Betriebsrenten droht in Deutschland eine massive Verschlechterung der Rahmenbedingungen für arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten.
Die Bundesregierung plant daher im Zuge der deutschen Ratspräsidentschaft eine abgemilderte Version der Richtlinie durchzusetzen. Doch auch diese sieht noch immer deutlich striktere Bedingungen vor als bisher in Deutschland und einigen anderen EU-Mitgliedsstaaten üblich: So soll das Mindestalter für den Mitnahmeanspruch der arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente auf 25 Jahre festgelegt werden in Deutschland wurde es jüngst von 35 auf 30 Jahre reduziert. Gerade junge Arbeitnehmer wechseln aber häufiger ihren Arbeitsplatz, so dass die Betriebe langfristig viele Kleinstanwartschaften zu verwalten hätten.
Darüber hinaus läuft die geplante EU-Richtlinie ebenfalls der Funktion von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten im deutschen Mittelstand völlig zuwider. Wenn Arbeitgeber im Handwerk ihren Mitarbeitern Betriebsrenten finanzieren, so tun sie dies vor allem, um die Betriebstreue zu belohnen. Diese ist im Handwerk ein wichtiger Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg. Der Kommissionsvorschlag fördert aber das so genannte Job-Hopping und nicht die Betriebstreue.
Die EU schießt auch weit über das Ziel hinaus, die grenzüberschreitende Mobilität von Arbeitnehmern zu fördern. Mit ihrer Festlegung von Mindeststandards greift sie in die nationale Ausgestaltung der Betriebsrentensysteme ein und verletzt so das Subsidiaritätsprinzip. Für die Arbeitgeber ginge ein wichtiges und sinnvolles Instrument der Personalpolitik verloren. Und nur wenige Mitarbeiter könnten in Zukunft mit Betriebsrenten der Arbeitgeber rechnen. Für die Alterseinkommen der Arbeitnehmer wäre das fatal.
Ebenfalls ist unklar, inwieweit nach dem Richtlinienvorschlag zukünftig die ruhenden Betriebsrenten ausgeschiedener Mitarbeiter dynamisiert werden müssen. Die hohe zusätzliche bürokratische und finanzielle Belastung der Betriebe sowie weiterhin offene Fragen der Haftungsrisiken für Arbeitgeber würden die Bedingungen für Betriebsrenten maßgeblich verschlechtern.
Dem eigentlichen Ziel, der Verbesserung der Mobilität von Arbeitnehmern innerhalb Europas, dient die Richtlinie allerdings kaum: Nur 1,5 Prozent der Arbeitnehmer arbeiten im europäischen Ausland.
Der Zeitplan zum weiteren Vorgehen steht bislang noch nicht fest. Die Abstimmung über den Bericht von Rita Oomen-Ruijten (EVP) wurde wiederholt von der Tagesordnung des Beschäftigungsausschuss des EU-Parlaments gestrichen und steht nun nicht einmal mehr auf der vorläufigen Tagesordnung der Ausschusssitzung Ende Februar 2007.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
Pressestelle
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