Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo)
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EU-Verkehrsausschuss lehnt Verordnungsentwurf zur Kategorisierung schwerwiegender Verstöße ab

(Berlin) - Mit bdo-RS 2014-113 hatten wir Sie über den Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Einstufung schwerwiegender Verstöße (sog. "Todsünden"), die zur Aberkennung der Zuverlässigkeit der Unternehmer führen können, informiert.

Wir haben diesen Verordnungsentwurf sowohl in Brüssel als auch in Berlin in der Vergangenheit massiv kritisiert und insbesondere allen Mitgliedern des Verkehrsausschusses des Europaparlaments unsere Bedenken dezidiert dargelegt. Insbesondere haben wir das Fehlen eindeutiger, nachvollziehbarer und verhältnismäßiger Abstufungen kritisiert. In der gegenwärtigen Form verfehlt der Verordnungsentwurf zum einen sein erklärtes Ziel der Verbesserung der Verkehrssicherheit, zum anderen stellt er Unternehmer und Fahrer unter Generalverdacht.

Zahlreiche Mitglieder des TRAN, des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments, haben ihre Unterstützung signalisiert; insbesondere der Abgeordnete Markus Ferber teilt unsere Bedenken und sieht insbesondere im Hinblick auf die für das Busgewerbe so wichtige 12-Tage-Regelung die Verhältnismäßigkeit in Frage gestellt.

Zur Erinnerung: Jeder Verstoß gegen die 12-Tage-Regelung wird als "sehr schwerwiegend" eingestuft; drei Verstöße dieser Kategorie führen zur Einleitung eines Verfahrens zur Beurteilung der Zuverlässigkeit.

In der TRAN-Sitzung am 3.11.2014 war es ihm nach scharfer Kritik am Verordnungsvorschlag gelungen, viele Ausschuss-Kollegen von seiner ablehnenden Haltung zu überzeugen. Die EVP-Fraktion hat daraufhin einen Antrag auf Ablehnung des KOM-Vorschlags eingebracht. In ihrer aktuellen Sitzung (1.-2.12.2014) hat die Mehrheit der TRAN-Mitglieder gegen den Verordnungsentwurf gestimmt.

Damit besteht eine gute Chance für die Ablehnung durch das gesamte Plenum am 19.12.2014. In diesem Fall muss die EU-Kommission einen neuen Vorschlag vorlegen. Selbstverständlich wird der bdo auch diesen Prozess - gemeinsam mit der IRU - kritisch begleiten. Sollte sich keine Mehrheit im Parlament finden, tritt die Verordnung im kommenden Jahr in Kraft.

Über den Fortgang dieser Angelegenheit werden wir Sie informieren. Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo) Pressestelle Reinhardtstr. 25, 10117 Berlin Telefon: (030) 24089-300, Fax: (030) 24089-400

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