Pressemitteilung | TÜV Verband e.V.

EU-Vorschlag - Recht auf Reparatur nachschärfen und Greenwashing verhindern

(Berlin) - Die Europäische Kommission hat gestern mit ihren Vorschlägen für ein Recht auf Reparatur und die Verwendung so genannter Green Claims zwei weitere wichtige Bausteine im Rahmen ihrer Sustainable Products Initiative für mehr Nachhaltigkeit von Produkten vorgestellt. Dazu sagt Juliane Petrich, Referentin für Politik und Nachhaltigkeit beim TÜV-Verband:

"Wir begrüßen die Vorschläge der EU-Kommission ausdrücklich. Sie sind ein Schritt in die richtige Richtung auf dem Weg zu einer echten Kreislaufwirtschaft, von der wir aktuell noch weit entfernt sind. Das Recht auf Reparatur sorgt mit einem Bündel an Maßnahmen dafür, dass Produkte möglichst lange halten und repariert werden können. Wichtige Bauteile müssen leicht zugänglich und ausbaubar sein. Wir begrüßen, dass Verbraucher:innen und Reparaturbetriebe fortan einfachen Zugang zu den erforderlichen Reparatur- und Wartungsinformationen erhalten sollen. Neben der Hardware wird dabei auch die Software von Produkten berücksichtigt."

Der TÜV-Verband sieht aber auch noch Verbesserungsbedarf am Entwurf der EU-Kommission, um die Transparenz für Verbraucher:innen zu steigern:

"Verbraucher:innen sollten vor dem Kauf einfach erkennen können, wie gut und in welcher Form sich Produkte reparieren lassen. Der Gesetzgeber sollte daher eine verpflichtende unabhängige Überprüfung der Reparierbarkeit von Produkten in Erwägung ziehen. Die Etablierung eines Prüfzeichens ("Ready for Repair") könnte den Verbraucher:innen Kaufentscheidungen im Sinne der Nachhaltigkeit zusätzlich erleichtern. Mit einem Prüfzeichen versehene Produkte müssten dann spezifische Anforderungen erfüllen wie zum Beispiel das Vorhalten von Ersatzteilen, den einfachen Austausch von Teilen oder Komponenten oder garantierte Software-Updates."

"Produktreparaturen sollten nicht allein von eigenen oder autorisierten Werkstätten der Hersteller und Händler durchgeführt werden können, sondern auch von freien Werkstätten. Das steigert das Angebot an verfügbaren Werkstätten und fördert den Wettbewerb im Reparaturmarkt. Freie Werkstätten sollten ihre Kompetenz für Reparaturdienstleistungen mit einer Zertifizierung durch unabhängige Stellen nachweisen. Entsprechende Zertifikate können Verbraucher:innen bei der Auswahl der Werkstatt als wertvolle Orientierungshilfe dienen."

Ein wichtiger Fortschritt ist aus Sicht des TÜV-Verbands der Vorschlag zur Aussagekraft der Werbebotschaften von Herstellern und Händlern in Bezug auf die Umwelteigenschaften ihrer Produkte und die Nachhaltigkeit der Unternehmen selbst (Green Claims):

"Ein großes Ärgernis für Verbraucher:innen sind irreführende Versprechen über die Umwelteigenschaften von Produkten in der Werbung. Viele Hersteller und Händler verwenden Slogans wie "klimaneutral", "100 Prozent recycelt" oder "umweltfreundlich". Oft ist aber völlig unklar, was damit eigentlich gemeint ist. Häufig liegt die Vermutung nahe, dass es sich um Greenwashing handelt. Der Green-Claims-Vorschlag will dem entgegenwirken und Kriterien festlegen, denen umweltbezogene Aussagen zu Produkten oder Unternehmen in der EU genügen müssen. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen fortan sicherstellen, dass Umweltaussagen anhand einer wissenschaftlich fundierten Methodik nachgewiesen werden, zum Beispiel anhand des 'ökologischen Fußabdrucks', der die Umweltwirkungen in 16 Kategorien erfasst."

"Wir begrüßen es sehr, dass die Überprüfung der Konformität von Werbeaussagen mit den vorgeschrieben wissenschaftlichen Methoden durch unabhängige Dritte - wie die TÜV-Unternehmen - erfolgen muss. Damit wird sichergestellt, dass umweltbezogene Aussagen belastbar sind. Verbraucher:innen können in Zukunft darauf vertrauen, dass Aussagen wie "öko" und "klimafreundlich" auch wirklich halten, was sie versprechen."

Zusammen mit der im vergangenen Jahr vorgestellten neuen Ökodesign-Verordnung ist das Recht auf Reparatur sowie der Vorschlag zu Green Claims ein weiterer wichtiger Schritt, um die ehrgeizigen Ziele des "Neuen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft" und des Europäischen Green Deals zu erreichen. Die ausführliche Stellungnahme des TÜV-Verbands zur neuen Ökodesign-Verordnung, in der auch das Recht auf Reparatur kommentiert wird, ist hier abrufbar: www.tuev-verband.de/positionspapiere/corporate-sustainability-due-diligence

Quelle und Kontaktadresse:
TÜV Verband e.V. Maurice Shahd, Leiter Kommunikation Friedrichstr. 136, 10117 Berlin Telefon: (030) 760095-400, Fax: (030) 760095-401

(mw)

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