EuGH-Versandkostenurteil führt zu Benachteiligung deutscher Versender / Versandhandelsverband bvh fordert Änderung des deutschen Retourenrechts
(Frankfurt am Main) - Nach dem Versandkostenurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) eine Reform des Retourenrechts in Deutschland gefordert. Hintergrund ist die Tatsache, dass nach dem Urteil deutsche Kunden grundsätzlich keine Versandkosten zahlen müssen, wenn Sie ihr Widerrufsrechts nutzen und die Ware vollständig an das Versandunternehmen zurücksenden. In dem Ausgangsverfahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Frage zu klären, ob Verbraucher nach deutschem Recht die Versandkosten einer solchen Bestellung tragen müssen. Anders als in den europäischen Nachbarländern müssen sie nämlich hierzulande grundsätzlich keine Rücksendekosten übernehmen - Ausnahme sind Kleinbestellungen unter 40 Euro. Der EuGH hat nun entschieden, dass nach Europarecht Verbrauchern bei einer Retoure lediglich die Rücksendekosten auferlegt werden können.
"Das EuGH-Urteil kommt nicht überraschend, denn es folgt der europäischen Fernabsatzrichtlinie in nachvollziehbarer Weise", sagt Christoph Wenk-Fischer, Stv. Hauptgeschäftsführer des bvh, "allerdings gerät durch seine Auswirkungen das ausbalancierte deutsche System in Ungleichgewicht. Der Gesetzgeber muss daher nun das deutsche Rückgaberecht an das Europarecht anpassen, damit Versandunternehmen Verbrauchern wie in den europäischen Nachbarländern Rücksendekosten berechnen können. Auf diese Weise kann einem Missbrauch des Retourenrechts in Deutschland vorgebeugt werden."
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. (bvh)
Oliver Claas, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Johann-Klotz-Str. 12, 60528 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 6786560, Telefax: (069) 67865629
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