EuGH wegen Mauterstattung anrufen / Plan B prüfen und beschlussreif machen / Gottschalk: Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen im Straßengüterverkehr vordringlich
(Frankfurt am Main) - Zu dem Beschluss der EU-Kommission, das von der Bundesregierung geplante Mauterstattungsverfahren zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr als einen Verstoß gegen das innergemeinschaftliche Diskriminierungsverbot abzulehnen, erklärt Prof. Dr. Bernd Gottschalk, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA): Der Beschluss der EU-Kommission ist ein bedauerlicher Rückschlag für die deutsche Verkehrspolitik, die den Harmonisierungsbedarf bei den Wettbewerbsbedingungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr nie geleugnet und dem Gewerbe diesen Beitrag längst fest versprochen hat. Die Bundesregierung sollte sich indessen von dem Beschluss der EU-Kommission nicht beeindrucken lassen und auch den Weg vor den EuGH nicht scheuen, um Plan A das Mauterstattungsverfahren notfalls mit höchstrichterlicher Unterstützung durchzusetzen, wie schwierig das auch immer sei.
Prof. Gottschalk forderte die Bundesregierung darüber hinaus auf, den Beschluss der EU-Kommission und das Risiko eines endgültigen Scheiterns des Mauterstattungsverfahrens zum Anlass zu nehmen, einen Plan B jetzt mit allen Mitteln voranzutreiben, beschlussreif zu machen und scharf zu schalten. Prof. Gottschalk: Es ist zu begrüßen, dass Minister Tiefensee zum Handeln entschlossen ist. Sein Haus hat wertvolle Vorarbeit geleistet. Das Gebot der Stunde muss jetzt heißen, den Harmonisierungsbeitrag nicht länger schuldig zu bleiben, wenn möglich mit Plan A, wenn nicht, mit Plan B.
Die Absicht der Bundesregierung, mit Plan B die Kfz-Steuer für mautpflichtige Fahrzeuge auf das europäische Mindestniveau abzusenken und darüber hinaus ein Investitionsprogramm für neue Lkw einzuführen, geht aus Sicht des VDA-Präsidenten in die richtige Richtung und kann zumindest teilweise einen Beitrag zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen leisten, auch wenn dieser zweifelsohne bescheidener ausfallen werde als mit dem Mauterstattungsverfahren. Dessen ungeachtet könne sich ein Entlastungsvolumen bei der Kfz-Steuer in der Größenordnung von 125 Mio. Euro durchaus sehen lassen, belaufe es sich doch immerhin auf ca. 20 Prozent des ursprünglich versprochenen Erstattungsbetrages. Zugleich bliebe diese Hilfestellung auf deutsche Transportunternehmen beschränkt.
Auch ein Programm zur Förderung von Investitionen in neue, besonders schadstoffarme Lkw der Abgasstufe Euro 5 würde, wenn es denn hinreichend dotiert ist, das deutsche Transportgewerbe bei der Fuhrparkerneuerung auf der Kostenseite entlasten und seine Wettbewerbsposition stärken. Nicht zuletzt würde ein solcher Schritt auch als eine vertrauensbildende Maßnahme verstanden werden in einem Umfeld, das ansonsten überwiegend von Kostensteigerungen geprägt ist. Davon abgesehen würde, indem Euro 5-Lkw bis Ende 2009 der niedrigsten Mautstufe zugeordnet bleiben, der Ersatz von älteren Fahrzeugen zu einer Entlastung bei den Mautzahlungen führen. Ein solches För¬derprogramm könnte darüber hinaus mit einer zügigen Flottenerneuerung mit noch saubereren Fahrzeugen die Umwelt entlasten und zusätzliche Wachstums- und Beschäftigungsimpulse für die Nutzfahrzeugindustrie hervorrufen.
Im Zusammenhang mit der in der Koalitionsvereinbarung enthaltenen Zielsetzung der Bundesregierung, die Lkw-Maut stärker nach dem Emissionsverhalten der mautpflichtigen Fahrzeuge zu spreizen, empfahl Prof. Gottschalk die Änderung der Mauthöhenverordnung und ihre Ergänzung um eine 4. Mautstufe. Gottschalk: Euro 3- und Euro 4-Lkw künftig gleich zu bemauten, obwohl sie sich in ihrem Emissionsverhalten deutlich unterscheiden, widerspricht der Systematik einer nach Schadstoffklassen differenzierten Maut. Wir werden weit bis ins nächste Jahrzehnt weiterhin vier Schadstoffnormen im Bestand mautpflichtiger Fahrzeuge haben. Eine 4. Mautklasse sollte deshalb, nachdem das Mautsystem seine Bewährungsprobe bestanden hat, erster Bestandteil einer belastungsneutralen Weiterentwicklung des Mautsystems sein.
Ausdrücklich begrüßte der VDA-Präsident die Absicht der Bundesregierung, in Kürze die verkehrsrechtlichen Vorschriften für die Nachrüstung leichter und schwerer Lkw auf den Weg zu bringen. Auch für die Nachrüstung mautpflichtiger Lkw mit Partikelfiltern stehe mittlerweile seitens der Nutzfahrzeughersteller ein breites Angebot wirksamer Lösungen zur Verfügung. Diese erlaubten es, die Partikelemissionen mautpflichtiger Lkw aufgrund ihrer hohen durchschnittlichen jährlichen Fahrleistung erheblich zu vermindern. Angesichts der weiträumigen Ausbreitung der Rußpartikel könne durch ein großzügig bemessenes Förderprogramm ein maßgeblicher Beitrag zur Luftreinhaltung geleistet werden und zugleich den Haltern dieser Fahrzeuge die Sorge, von Fahrverboten betroffen zu sein, genommen werden. Insofern biete sich diese Maßnahme für Plan B an und verdiene es, Bestandteil desselben zu werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA)
Veronika Kleinhaus, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Westendstr. 61, 60325 Frankfurt am Main
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