Pressemitteilung | Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE)

EURO-Umstellung auch bei Erbschaft- und Schenkungsteuer

(Bonn) - Bedingt durch die Währungsumstellung von DM auf EURO kommt es auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ab dem 01.01.2002 zu neuen Freibeträgen. Diese lauten für Erbfälle und Schenkungen ab dem 01.01.2002 wie folgt:

- Ehegatten: 307.000 EURO

- Kinder, Stiefkinder sowie Abkömmlinge bereits verstorbener Kinder (Enkel): 205.000 EURO

- Enkel und Stiefenkel, soweit der Elternteil noch nicht verstorben ist sowie Eltern und Voreltern: 51.200 EURO

- Eltern und Voreltern bei Erwerb durch Schenkung sowie Schwiegereltern, Stiefeltern, Geschwister, Schwiegerkinder, Neffen und Nichten sowie der geschiedene Ehegatte: 10.300 EURO

- alle übrigen Erwerber, also entferntere Verwandte und sonstige Personen, auch Verlobte oder Lebensgefährten: 5.200 EURO

Wer Vermögen oberhalb dieser Freibeträge vererbt oder verschenkt, sollte sich rechtzeitig Gedanken machen, so Wolfgang Kastner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. Hinterläßt der Verstorbene seinem einzigen Sohn ein Haus im Steuerwert von 400.000 EURO, so zahlt dieser nach Abzug des Freibetrages von 205.000 EURO für die verbliebenen 195.000 EURO 11 % Erbschaftsteuer, mithin 21.450 EURO. Überträgt der Vater dagegen bereits zu Lebzeiten ½ Anteil an dem Haus auf den Sohn und erfolgt der Erbfall zehn Jahre später, bleiben sowohl die Schenkung als auch die Erbschaft steuerfrei!

Weitere Rechts- und Steuertips sowie Testamentsmuster enthalten die vom DGE-Präsident Wolfgang Kastner herausgegebenen Ratgeber „Sterben macht Erben“ und „Sterben und Steuern“, die zum Preis von jeweils 8,00 EURO zuzüglich je 1,10 EURO Versandspesen direkt bei DGE-Geschäftsstelle, Simrockallee 27, 53173 Bonn, schriftlich bestellt werden können.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. Simrockallee 27 53173 Bonn Telefon: 0228/935570 Telefax: 0228/9355799

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