Pressemitteilung | BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Euro-Umstellung: Vorsicht bei größerem Euro

(Köln) - Im gesamten Wirtschaftsleben wird der Euro immer präsenter. Nächster wichtiger Stichtag ist der 1. Juli 2001. Ab diesem Zeitpunkt hat sich nämlich der Einzelhandel u.a. freiwillig verpflichtet, an der Ware und im Schaufenster die Ware überwiegend doppelt in DM und Euro auszuzeichnen.

Die wichtigsten Punkte der Selbstverpflichtung:

- Die Gesamtsumme auf Kassenbons oder Rechnungen wird in DM und Euro angegeben. Ist dies technisch nicht möglich, so muss das Unternehmen angemessene Ersatzinformationen vorhalten und auf Kundenwunsch zur Verfügung stellen.
- In Schaufenstern, Werbeprospekten, Preislisten, bei Sonderangeboten und an der Ware sind mindestens zu einem großen Teil die Preise in Euro und DM anzugeben. Zusätzlich soll der Kunde z.B. über Informationsblätter, Umrechnungshilfen, zusätzliche Preistafeln oder Aktionen mit dem Wertverhältnis zwischen DM und Euro vertraut gemacht werden.

Durch diese Selbstverpflichtung des Handels konnte der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) eine gesetzliche Pflicht zur Doppelauszeichnung verhindern und damit vor allem kleinere Handelsunternehmen entlasten, die ansonsten erhebliche Investitionen für Drucker, größere Etiketten etc. tätigen müssten. Kleinere Unternehmen ohne ausreichende technische Voraussetzungen können somit bis Ende 2001 ihre Ware notfalls auch ausschließlich in DM auszeichnen.

Entscheidet sich das Unternehmen aber für die Doppelauszeichnung, so muss gemäß Preisangabenverordnung exakt umgerechnet werden. Es ist nicht möglich, einen Artikel z.B. mit 99 DM und 49,90 Euro auszuzeichnen. Auch darf bis zum 31. Dezember 2001 keinesfalls der DM-Preis fehlen.

Verwirrung herrscht derzeit bezüglich der Schriftgröße bei der Doppelauszeichnung. Das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat sich zwar dafür ausgesprochen, dass in diesem Jahr die Euro-Preisauszeichnung größer als die DM-Preisauszeichnung sein darf, es fehlt bislang aber eine entsprechende Änderung der Preisangabenverordnung durch das Bundesjustizministerium. Die Wettbewerbszentrale und die staatlichen Preisprüfer werden vor diesem Hintergrund größere Euro-Preise wohl nicht abmahnen. Möglicherweise werden dies aber Mitbewerber oder Abmahnvereine tun - auch wenn die Rechtsprechung vereinzelt schon die Hervorhebung des Euro zugelassen hat. Kritische Stimmen könnten - Stichwort: Irreführung der Verbraucher - auch von den Verbraucherverbänden kommen. Wettbewerbswidrig dürfte es aber auf jeden Fall sein, den DM- gegenüber dem Euro-Preis verschwindend klein anzugeben. Der BTE empfiehlt daher, die DM- und Euro-Preise gleich groß zu gestalten.

BTE-Appell: Die Euro-Selbstverpflichtung ist ein wichtiger Test für die Verlässlichkeit von Zusagen des Einzelhandels gegenüber Politik und Gesetzgeber. Der BTE appelliert deshalb vor allem an die größeren Textilfachgeschäfte mit entsprechenden technischen Möglichkeiten, die Vorgaben der Selbstverpflichtung zu erfüllen, damit ggf. auch in Zukunft unnötig bindende Gesetze zum Vorteil des Handels vermieden werden können.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (BTE) An Lyskirchen 14 50676 Köln Telefon: 0221/9215090 Telefax: 0221/92150910

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