Pressemitteilung | (AWO) Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

Europäische Dienstleister müssen sich an die Gesetze des Ziellands halten / AWO begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments zur EU-Dienstleistungsrichtlinie

(Berlin) - Mit Erleichterung hat die AWO das heutige (16. Februar) Abstimmungsergebnis im Europäischen Parlament (EP) zur EU-Dienstleistungsrichtlinie aufgenommen.

Mit breiter Mehrheit wurde dem neoliberalen Ansatz des ursprünglichen Kommissionsvorschlags eine Absage erteilt.

Demnach wären niedrigste Lohn-, Sozial- und Umweltstandards Tür und Tor geöffnet worden. "Wir sehen in der heutigen Entscheidung", so der AWO-Bundesvorsitzende Wilhelm Schmidt, "einen ganz wichtigen Schritt zur Wahrung des Europäischen Sozialstaatsmodells, in dem vor allem an den langjährigen Qualitätsstandards in der Freien Wohlfahrtspflege nicht gerüttelt wird.

Dies war in den Debatten um die EU-Dienstleistungsrichtlinie von Beginn an unsere Position, in der wir uns nun bestätigt sehen".

Quelle und Kontaktadresse:
AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. Pressestelle Oppelner Str. 130, 53119 Bonn Telefon: (0228) 66850, Telefax: (0228) 6685209

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