Pressemitteilung | Deutsches Aktieninstitut e.V. (DAI)

Europäische Emittenten plädieren für erleichtertes Delisting in den USA

(Frankfurt) - Elf Europäische Emittenten-Organisationen aus acht EU-Staaten, darunter für Deutschland der Bund der Deutschen Industrie (BDI) und das Deutsche Aktieninstitut (DAI) haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an die SEC und ihren Chairman Donaldson gewandt, um in einen Dialog über die Möglichkeiten eines Delistings von Europäischen Emittenten einzutreten.

Die derzeitigen Bestimmungen mache eine Entscheidung ausländischer Unternehmen, sich an amerikanischen Börsen zu registrieren, praktisch irreversibel. Durch die abschreckende Wirkung dieser "Einbahnstrasse" entgehe vielen Europäischen Gesellschaften die Möglichkeit, den amerikanischen Kapitalmarkt zu nutzen. Anderseits bedeute dies auch für US-amerikanische Anleger einen Nachteil, da sie auf entsprechende Notierungen innerhalb ihres Rechtsbereiches verzichten müssten.

Nach den gegenwärtigen US-Bestimmungen könne ein Nicht-US-Emittent seine US-Registrierung zwar leicht zurückgeben, müsse aber die dortigen gesetzlichen Verpflichtungen - wie etwa Aufstellungen des Jahresabschlusses nach amerikanischen Bilanzgrundsätzen - weiter erfüllen. Dies gelte nur dann nicht, wenn die Gesellschaft weniger als 300 US-Aktionäre habe, was nahezu nie der Fall ist. Zudem sei etwa bei vielen Intermediären unklar, wer letztlich Aktionär ist. Die im Jahre 1960 festgeschriebene 300er-Schwelle sei daher unzeitgemäß und viel zu niedrig.

Im Gegensatz zu den kaum zu erfüllenden US-Deregistrierungsregeln sei es dagegen in Europa sehr einfach, seine Börsenzulassung zurück zugeben. Um ein level palying field mit den USA zu ermöglichen, seien erleichterte Bedingungen denkbar (z.B. mindestens 2-jähriges US-Listing, weniger als 5 % des globalen Handelsvolumens in einem US-Markt, mindestens 55% des Welt-Umsatzes in einem einzigen Nicht-US-Markt, finanzielle Berichterstattung nach IAS- und IOSCO- Standards, Sitzland-Transparenz auch für SEC).

Ludolf von Wartenberg, BDI-Hauptgeschäftsführer:"Es wird Zeit, dass die USA ihre vor mehr als 40 Jahren beschlossenen Delisting-Bestimmungen deregulieren. Es kann nicht sein, dass europäische SEC-Emittenten praktisch auf ewig den dortigen Vorschriften unterworfen sind, auch wenn es Anlass gibt, die Börsenregistrierung zurück zu geben. Die europäischen Regeln stellen es den amerikanischen Unternehmen dagegen frei, die hiesigen Kapitalmärkte ohne bleibende rechtlichen Folgen jederzeit wieder zu verlassen".

DAI-Chef Rüdiger von Rosen, Mitglied der von der Europäischen Kommission eingesetzten Sektoralen Expertengruppe zu Wertpapieren und Koordinator der Untergruppe EU-US-Beziehungen: "Die Delisting-Problematik reiht sich in zahlreiche andere Diskussionsfelder ein, wie etwa die Platzierung von Handelsbildschirmen, die Registrierungspflicht für Abschlussprüfer und die IAS/USGAAP-Anerkennung. Wir müssen mit den Amerikanern in kontinuierlichen konstruktivem Dialog bleiben, um gleichberechtigte Kooperation und gegenseitiger Anerkennung (mutual recognition) zu erreichen. Dies hat dem Interesse der Anleger und nicht dem Schutz von Institutionen zu dienen."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Aktieninstitut e.V. (DAI) Börsenplatz 5, 60313 Frankfurt Telefon: 069/929150, Telefax: 069/9291512

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