Europäischer Gerichtshof bestätigt Fremdbesitzverbot / Arzneimittelversorgung durch niedergelassene Apotheker gut und sicher
(Stuttgart) - Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg begrüßt die heutige (19. Mai 2009) Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).
Die 13 Richter haben am Vormittag bestätigt, dass das deutsche Fremdbesitzverbot für Apotheken rechtens ist - sie bestätigten hiermit, dass nur ein Apotheker eine Apotheke besitzen und leiten darf.
LAV-Präsident Fritz Becker: "Die Entscheidung für die inhabergeführte Apotheke nach deutschem Recht stärkt den Verbraucher- und Gesundheitsschutz in Deutschland - und auch in Europa. Unser geltendes Recht sichert auf einzigartige Weise eine qualifizierte und sichere Arzneimittelversorgung unserer Bevölkerung durch die unabhängigen niedergelassenen Apotheken. Das Urteil ist für mich auch ein Signal für die Freiberuflichkeit und die Selbstverwaltung und trägt der besonderen gesundheits- und sozialpolitischen Stellung der freien Apotheke Rechnung."
Quelle und Kontaktadresse:
Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V.
Pressestelle
Hölderlinstr. 12, 70174 Stuttgart
Telefon: (0711) 223340, Telefax: (0711) 2233497
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