Europäischer Händlerkongress zeigt große Geschlossenheit
(Frankfurt) Existentielle Fragen des Vertragshändlersystems in Europa waren Thema des europäischen Automobilhändlerkongresses (CECRA) Anfang September in Frankfurt im Rahmenprogramm der Automechanika.
Rund 240 Teilnehmer aus 17 Nationen diskutierten in den einzelnen Foren verschiedene Modelle zum Automobilvertrieb der Zukunft. Bisher lässt die im Kartellrecht verankerte sogenannte Gruppenfreistellungsverordnung (Kfz-GVO Nr. 1475/95) für die Hersteller Vertriebssysteme zu, die ihren Händlern den exklusiven Verkauf im zugeteilten Absatzgebiet sichern. Diese Sonderregelung läuft im Jahr 2002 aus. Da die EU-Kommission jedoch bisher keine definitiven Aussagen über ein Fortbestehen der GVO gemacht habe, blühe das Feld der Spekulationen, betonte Prof. Dr. Jürgen Creutzig, Hauptgeschäftsführer im Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe.
Erkennbar sei allerdings, dass branchenspezifische Regelungen, die quantitative Selektion sowie die Verknüpfung von Verkauf und Service vom EU-Wettbewerbskommissariat weitgehend in Frage gestellt würden. Die europäische Händlervertretung wies eine Eliminierung dieser Vereinbarungen als nicht akzeptabel zurück. Insbesondere die quantitative Selektion sei einer der Eckpfeiler für die Investitionstätigkeit des Vertragshändlers, die er vornehmen müsse, um diesen Status beibehalten zu können.
Die von der EU-Kommission angedachte Neueinführung von Händlerschutzbestimmungen begrüße das Europäische Kraftfahrzeuggewerbe. Creutzig verwies in diesem Zusammenhang nochmals auf die Bedeutung der Kooperation mit der IG-Metall. Gemeinsam mit der Gewerkschaft wolle man durch eine Unterschriftenaktion darauf hinweisen, dass ohne Kfz-GVO bundesweit bis zu 90.000 Arbeitsplätze gefährdet seien.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
Franz-Lohe-Str. 21, 53129 Bonn
Telefon: 0228/91270
Telefax: 0228/9127150