Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo)

Europäisches Parlament bestätigt wichtige Beschlüsse des EU Verkehrsausschusses zur Unterscheidung von Personen- und Güterverkehr

(Berlin) - Abgeordnete folgen weitgehend den Entwürfen, für die der bdo im Vorfeld intensiv geworben hatte. Mit den Entscheidungen werden wichtige Fortschritte für Busfahrer und Fahrgäste sowie für die Verkehrssicherheit erreicht. Das Votum zeigt explizit, dass der Unterschied zwischen Personen- und Güterverkehr anerkannt wird.

Berlin, 4. Juli 2018 - Das Europäische Parlament hat am 4. Juli eine Reihe von wichtigen Beschlüssen gefasst, mit denen das Plenum weitreichende Fortschritte für Fahrgäste und Fahrer in der Busbranche auf den Weg bringen konnte. Diese bringen als Folge auch eine Verbesserung der Verkehrssicherheit mit sich. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) begrüßte daher in einer ersten Stellungnahme das gute Ergebnis nach intensiven Verhandlungen - und sieht sich in seiner Bemühungen im Vorfeld der Abstimmung bestätigt. Insbesondere die ausdrückliche Feststellung, dass der Personenverkehr mit seinen Besonderheiten eigenständig vom Güterverkehr betrachten werden muss, sieht der bdo als wichtige Weichenstellung. Das Europäische Parlament verwies im Zuge der Abstimmung wieder auf den EU-Verkehrsausschuss, wo noch kritische Punkte wie etwa die Langzeitüberwachung von Fahrern und die Verpflichtung, den Ausgleich für eine reduzierte Wochenruhezeit an eine reguläre Wochenruhezeit anzuhängen verhindert werden können, bevor die Regelungen das weitere europäische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

"Ein Großteil der heutigen Entscheidungen des Europäischen Parlaments weist aus Sicht der privaten Busunternehmen in die richtige Richtung und stellt einen wichtigen Schritt für die Zufriedenheit von Fahrgästen und Fahrern im Busverkehr sowie für die Verkehrssicherheit dar", fasste bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard die grundlegende Bedeutung der Parlaments-Abstimmung zusammen. "Natürlich gibt es bei einer so komplizierten Sachlage mit vielen verschiedenen beteiligten Interessengruppen immer auch Punkte, die kritisch zu sehen sind. Insgesamt hat das Europäische Parlament heute aber weise entschieden. Insbesondere freut mich, dass ausdrücklich benannt wurde, dass auf europäischer Ebene die Besonderheiten des Personenverkehrs losgelöst vom Güterverkehr betrachtet werden müssen." Weiter sagte Leonard zur Abstimmung: "Wir sehen heute, dass die vielen intensiven Gespräche mit den Mitgliedern des Europäischen Parlaments im Vorfeld zu dieser klugen Entscheidung beigetragen haben. Vor allem freut es mich auch, dass die Parlamentarier sich nicht von den Fehlinformationen durch andere Interessengruppen von einem guten Kurs haben abbringen lassen."

Wichtig: Auch nach erneuter Abstimmung im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments werden die Beschlüsse noch nicht geltendes Recht darstellen. Vielmehr folgt das
Trilog-Verfahren, also Verhandlungen von Parlament, EU-Kommission und Rat.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo) Christian Wahl, Referent Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 25, 10117 Berlin Telefon: (030) 24089-300, Fax: (030) 24089-400

(ta)

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