Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.
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Europäisches Parlament sendet falsches Signal zur interkommunalen Zusammenarbeit

(Berlin) - Das Europäische Parlament hat am 18. Mai 2010 den "Rühle-Bericht" zu neuen Entwicklungen im Vergaberecht angenommen. Wesentliche Inhalte des Berichts sind allgemeine Probleme des Vergaberechts, die Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf die interkommunale Zusammenarbeit und die In-House-Vergabe, eine europäische Regelung zu Dienstleistungskonzessionen sowie ökologische und soziale Vergabekriterien.

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. begrüßt den Bericht in seiner grundsätzlichen Ausrichtung.

Die im Bericht enthaltenen Aussagen zur vergabefreien interkommunalen Zusammenarbeit sieht der Verband jedoch sehr kritisch. BDE-Präsident Peter Kurth: "Der Bericht gibt die Voraussetzungen für eine vergabefreie interkommunale Zusammenarbeit, wie sie der EuGH in seinem Urteil vom 9. Juni 2009 `Stadtreinigung Hamburg´ festgelegt hat, nicht vollständig wieder. Dadurch können öffentliche Auftraggeber zu der Fehleinschätzung verleitet werden, sie könnten sich benötigte Leistungen von anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen beschaffen, ohne dabei das Vergaberecht beachten zu müssen." Damit, so Kurth, würden die Kommunen nicht nur den privaten Unternehmen, denen sie öffentliche Aufträge vorenthalten, sondern auch sich selbst schaden, denn eine Umgehung des Vergaberechts werde mit großer Wahrscheinlichkeit Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission nach sich ziehen. Rechtsunsicherheit und zusätzliche Kosten für die Kommunen bei der Rückabwicklung der Kooperationen wären die Folge. Kurth: "Der Bericht sorgt in dieser Hinsicht nicht für Rechtssicherheit."

Der BDE-Präsident verweist darauf, dass eine Ausweitung der vergabefreien interkommunalen Zusammenarbeit zu Lasten der Bürger gehen würde. Kurth: "Durch derartige Kooperationen berauben sich die Kommunen der Möglichkeit, Leistungen und Preise am Markt kritisch zu vergleichen. Am Ende wird der Bürger mit überhöhten Gebühren zur Kasse gebeten."

Der BDE fordert, dass die interkommunale Kooperation grundsätzlich auf Verwaltungs- und Planungsaufgaben sowie hoheitliche Tätigkeiten beschränkt wird. Sollten öffentliche Einrichtungen Leistungen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit beinhalten und die von privaten Unternehmen am Markt angeboten werden, beziehen oder auslagern wollen, dann müssen diese zwingend ausgeschrieben werden. Eine generelle Freistellung interkommunaler Zusammenarbeit im Bereich wirtschaftlicher Tätigkeiten vom Vergaberecht darf es nicht geben. Dagegen stehen der Binnenmarkt und der AEUV-Vertrag (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) mit dem Transparenzgebot.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE) Karsten Hintzmann, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Behrenstr. 29, 10117 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99

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