Pressemitteilung | Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) - Hauptgeschäftsstelle

Europaparlament beschließt Kompromiss bei Personen-beförderung auf Straße und Schiene / VDV fordert kundenbezogene und bürokratiearme Umsetzung in Deutschland

(Köln) - Knapp sieben Jahre nach Vorlage eines ersten Vorschlags der EU-Kommission für eine Überarbeitung einer aus dem Jahre 1969 stammenden Verordnung für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) hat das Plenum des Europäischen Parlaments am Donnerstag (10. Mai 2007) mehrheitlich einem Kompromisspaket mit insgesamt 16 Änderungen gegenüber einer im Dezember 2006 vom Ministerrat beschlossenen Fassung der Verordnung zugestimmt.

Damit scheint die Verordnung die entscheidende letzte Hürde genommen zu haben. „Zwar müssen die vom Parlament beschlossenen Änderungen noch von der Kommission und vom Ministerrat bestätigt werden. Das ist aber sehr wahrscheinlich, denn das nun beschlossene Kompromisspaket ist das Ergebnis eines intensiven Ringens unter der deutschen Präsidentschaft zwischen Rat, Kommission und Parlament in den letzten Wochen, zum Teil noch in den letzten Stunden vor der Entscheidung“, kommentiert Dipl.-Kfm. Günter Elste, Präsident des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), das Abstimmungsergebnis. Alle drei Gremien wollten letztlich das Ende der Debatten über dieses schwierige Verordnungswerk und suchten den Kompromiss.

Der Kompromiss anerkennt die heute anzutreffende Vielfalt der Organisation und Finanzierung des ÖPNV in Europa. Die Gebietskörperschaften dürfen danach weiterhin selbst entscheiden, ob sie den ÖPNV selbst erbringen oder durch eigene oder private Unternehmen durchführen lassen. Wenn dabei förmlich ausgeschrieben wird, bleibt es im Wesentlichen bei dem heutigen vergaberechtlichen Status quo.

Für solche Gestaltungen, für die das förmliche Vergaberecht nicht gilt, bringt der Kompromiss neue Spielregeln. Das bedeutet, dass ausgeschriebene Verkehre denselben Regeln folgen wie bisher, für nicht ausgeschriebene selbst oder mit eigenen Unternehmen erbrachte Verkehre muss nach Inkrafttreten der Verordnung (24 Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt) der neue Rechtsrahmen beachtet werden. Er enthält eine Reihe förmlicher Voraussetzungen, u. a. Berichtspflichten an die Öffentlichkeit und an Brüssel, und formuliert Anforderungen an die Mitgliedstaaten zur Gewährleistung von Rechtsschutz. Darüber hinaus werden einheitliche Regeln für die Gewährung von Zuschüssen aus öffentlichen Kassen gesetzt. Auf Wunsch der Parlamentsmehrheit wird die Freiheit der Gebietskörperschaften und Verkehrsunternehmen, Nachunternehmer einzusetzen, stark beschränkt.

„Wir haben zwar eine Reihe neuer unbestimmter Rechtsbegriffe, zusätzliche Bürokratieanforderungen und auch unsinnige Vorschriften. Der von Europa abgesteckte Rahmen kann aber genutzt werden, den ÖPNV in Deutschland vernünftig zu gestalten“, meint VDV-Präsident Elste. „Es gilt jetzt, vor Ort das Beste aus dem Kompromiss zu machen“, fordert der VDV-Präsident. Vor allem die notwendigen Anpassungen des nationalen Rechtsrahmens müssten so bürokratiearm wie möglich erfolgen. „Nicht Bürokratie und juristische Kümmelkorn-Spalterei, sondern die konsequente Weiterentwicklung des ÖPNV vor dem Hintergrund der Herausforderungen des Klimawandels unter dem Gesichtspunkt des größtmöglichen Kundennutzens und hoher Effizienz muss dabei im Vordergrund stehen“, betont der VDV-Präsident.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) Pressestelle Kamekestr. 37-39, 50672 Köln Telefon: (0221) 57979-0, Telefax: (0221) 514272

(sh)

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